News / Archiv

News

Landesregierung: BBT-Zulauf Unterland, Zahlungen, Rechnungshof

Damit das Unterland bei einer Inbetriebnahme des Brennerbasistunnels BBT nicht zum Flaschenhals wird, will die Landesregierung die Planung der entsprechenden Zulaufstrecke vorantreiben und hat heute (8. April) beschlossen, die Trasse in die Bauleitpläne einzutragen. Zu beschäftigen hatte sich die Landesregierung heute auch mit den Zahlungen des Landes sowie mit den Kontrollen des Rechnungshofes.

Archiv: LPA

BBT-Zulauf: Trassenverlauf in Bauleitpläne eingetragen

Von Amts wegen wird die Landesregierung den Trassenverlauf der BBT-Zulaufstrecke durch das Unterland in die Bauleitpläne der betroffenen Gemeinden eintragen. Dies wurde heute entschieden, wobei der Trassenverlauf jener ist, auf den man sich bereits vor einigen Jahren im Zuge des Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit geeinigt hatte. "Wir wollen sicherstellen, dass die Zulaufstrecke in Betrieb genommen werden kann, wenn auch der BBT ans Schienennetz geht, damit sich im Unterland kein Flaschenhals bildet oder die Unterlandler mit zu viel Lärm konfrontiert werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.


Zahlungen Land-Private: 25 Tage im Schnitt

Weil der Staat nun einen drastischen Schritt gesetzt hat, um seine Schulden bei privaten Unternehmen zu begleichen, hat sich auch die Landesregierung mit dem Thema ausstehender Zahlungen befasst. Dabei wurde bekräftigt, dass das Land im Schnitt Rechnungen nach 25 Tagen begleiche. "Das ist ein akzeptabler Zeitrahmen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Verzögerungen könne es nur am Ende des Jahres geben, nachdem Mitte November der Haushaltsabschluss anstehe und alle Zahlungen auf Eis gelegt werden müssten. "Dann kann es auch schon einmal bis zu zwei Monate dauern, bis gezahlt wird", so Durnwalder, der heute auch daran erinnerte, dass Verzögerungen sonst sehr häufig nicht auf Versäumnisse des Landes zurückzuführen seien: "Vielmehr gibt es immer wieder Probleme bei der Anerkennung und Abrechnung von Leistungen oder mit fehlenden Unterlagen", so der Landeshauptmann.


Stabilitätspakt: Doppelte Kontrollen sind rechtens

Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wurde im Mailänder Abkommen festgelegt, dass das Land kontrollieren müsse, ob die von ihm abhängigen Körperschaften (Gemeinden oder Uni beispielsweise) den Stabilitätspakt einhalten. Nachdem aber der Rechnungshof diese Befugnis weiter ausüben wollte, hatte das Land vor dem Verfassungsgericht geklagt, das nun gegen das Land entschieden hat. "Das Gericht konnte nicht anders, als zu diesem Urteil zu kommen, weil sich die Rechtslage in der Zwischenzeit mit den Monti-Dekreten der letzten Monate geändert hat", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Diese Dekrete sähen vor, dass der Rechnungshof etwa für die Kontrolle der Gemeinden mit mehr als 7000 Einwohnern zuständig sei. "Wir können gegen diese Vorgangsweise nicht viel unternehmen", so Durnwalder. Offen bleibe nur der Weg über eine entsprechende neue (oder geänderte) Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap