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Ab Sonntag gilt Verbot bienengefährdender Pflanzenschutzmittel

LPA - In Obstbaulagen bis zu 500 Metern Meereshöhe dürfen ab diesem Sonntag, dem 14. April, keine bienenschädlichen Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Dies teilt das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft mit.

Ab Sonntag, dem 14. April (00.00 Uhr), dürfen zum Schutz der Bienen während der Obstblüte in den Obstbauanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden, welche die Wirkstoffe Abamectin, Alfa-Cypermethrin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Chlothianidin, Cyfluthrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Dimethoat, Diquat, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Pyrimiphos methyl, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Teflubenzuron, Thiamethoxam oder Tebufenpyrad enthalten.

Das Verbot bleibt bis auf Widerruf aufrecht.

Weiters weist das Landesamt für Obst und Weinbau in der Abteilung Landwirtschaft darauf hin, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährdenden Mitteln behandelt werden dürfen.

Zudem wird mitgeteilt, dass als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung des Feuerbrandes durch die Bienen das Verbringen von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage in eine andere Kernobstanlage seit dem 1. April und bis zum 15. Juni verboten ist. Eine Ausnahme von diesem Verbot gilt dann, wenn die Bienenvölker vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 Metern gehalten worden sind.

mac

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