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Wirtschaftsförderung: Landesregierung passt Maßnahmen an

Mit einer Reihe von Änderungen hat die Landesregierung heute (15. April) die Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Palette reicht von einer ausgedehnten Förderung von Unternehmensgründungen bis hin zu außerordentlichen Maßnahmen für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Archiv: LPA

Die Anwendungsrichtlinien zu gleich zwei Landesgesetzen hat die Landesregierung heute auf Antrag von Landesrat Thomas Widmann angepasst, und zwar zu jenem zur Förderung der Wirtschaft sowie zu jenem zum Rotationsfonds. "Die Anpassung war notwendig, weil wir die effektiven Bedürfnisse der Betriebe berücksichtigen und den Einsatz unserer Fördergelder straffen müssen", so Landesrat Widmann. Zudem sei die Anpassung auch als Antwort auf die Wirtschaftskrise zu sehen. "Wir müssen verstärkt die Arbeitsmarktsituation im Auge haben", so auch Landeshauptmann Durnwalder. Entsprechend setzt die Landesregierung bereits bei den Betriebsgründungen an, die nun verstärkt gefördert werden. So werden Starthilfedarlehen von 30.000 auf 50.000 Euro aufgestockt und auf sieben (anstatt wie bisher fünf) Jahre vergeben. Auch die Höchstlaufzeit von Darlehen für den Ankauf von Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen wird auf zehn Jahre erhöht.

Eingreifen soll das Land künftig auch bei kurzfristigen (und begründeten) Liquiditätsengpässen von Unternehmen. "In diesen Fällen soll uns ein Rating zeigen, inwieweit ein Betrieb nur in momentanen Schwierigkeiten, ansonsten aber gesund ist", so Durnwalder. In diesen Fällen sollen außerordentliche Hilfsmaßnahmen gesetzt werden können. "Wir sehen etwa die Verlängerung der Laufzeit von bereits laufenden Darlehen oder die Stundung von Darlehensraten vor", so Widmann. Die Landesregierung setzt darüber hinaus auf eine Verlagerung der Förderung von Beiträgen hin zu Darlehen. "Deshalb heben wir die zulässigen Höchstinvestitionsgrenzen für Darlehen an, während wir die Höchstgrenzen für einmalige Beiträge herabsetzen", erklärt der Landesrat.

Beitrags- und Finanzierungsanträge für bauliche Investitionen sollen künftig in allen Wirtschaftsbereichen auch nach Baubeginn eingereicht werden können. "Wir lassen aber nur jene Arbeiten zur Förderung zu, die nach Einreichung durchgeführt werden", so Widmann, der ergänzt, dass man zudem auch ordnungsgemäß dokumentierte Tauschgeschäfte als Form der Bezahlung von Investitionen anerkennen wird. "Das ist etwa beim Kauf eines Transportfahrzeugs der Fall, wenn ein Gebrauchtwagen dafür eingetauscht wird", so der Landesrat. Nicht mehr gefördert wird dagegen Kleinwerkzeug. "Da ist der Aufwand oft höher als der Beitrag", so Landeshauptmann Durnwalder.

chr

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