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Neue Richtwerte für Enteignungen im Web

LPA - Die neuen Richtwerte für die Enteignungsvergütungen für das Jahr 2013 wurden festgesetzt. Sie sind auf der Webseite der Landesabteilung Vermögensverwaltung abrufbar.

Die vom Schätzamt des Landes festgelegten Richtwerte dienen als Basis für die Festlegung der Vergütungen bei der Enteignung von Baugrundstücken für den geförderten Wohnbau und für Gewerbegebiete sowie von Flächen, die für Dienstleistungen und Einrichtungen von allgemeinem Interesse bestimmt sind. Dabei werden für jede Gemeinde die drei Zonen Hauptort und Gebiete von besonderem Handelsinteresse, Nebenorte und Gewerbegebiete unterschieden.

Die Festlegung der Werte erfolgt jährlich nach eingehender Analyse des Immobilienmarktes. „Dieser zeigt allgemein eine geringe Dynamik mit mäßiger Nachfrage", sagt der Direktor des Schätzamts Rupert Codalonga. Vor allem das Interesse an Immobilien für den tertiären Bereich und Gewerbeimmobilien sei gering, so der Amtsdirektor. „Dieser Situation Rechnung tragend, wurden für die Flächen für den Wohnbau die Richtwerte aus dem Jahr 2012 weitgehend bestätigt; bei den Flächen für Gewerbegebiete wurden die Werte aus dem Jahr 2012 etwas zurückgenommen", erklärt Codalonga.

Die Richtwerte für das laufende Jahr wurden im Amtsblatt der Region (12. März 2013, Nr. 11) veröffentlicht. Zu finden sind sie zudem auf der Homepage der Landesabteilung Vermögensverwaltung, und zwar unter der Adresse http://www.provinz.bz.it/vermoegensverwaltung/themen/schaetzung-richtwerte.asp.

SAN

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