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LH Durnwalder fordert: Regionenwechsel nur über Verfassungsgesetz

LPA - Zur Angliederung einzelner Gemeinden anderer Provinzen an Südtirol hat Landeshauptmann Luis Durnwalder heute Abend bei einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Kammer im Rom seine Meinung vorgebracht. "Die Gemeinden sind willkommen. Eine Angliederung soll aber über ein Verfassungsgesetz erfolgen. Die Sonderbedingungen, die sich aus dem Autonomiestatut ergeben, dürfen nicht unter die Räder kommen", so Landeshauptmann Durnwalder.

Die Vorgangweise bei der Abtrennung einzelner Gemeinden oder Provinzen von Regionen zwecks Angliederung an andere Regionen und die entsprechenden neuen Regelungen war heute wichtiges Thema bei der Zusammenkunft des Verfassungsausschusses in Rom. Landeshauptmann Durnwalder hat, wie einige andere Vertreter der Regionen, seine Meinung zum Regionenwechsel kundgetan.

Die meisten Anwesenden waren mit einer Änderung der entsprechenden Regelung einverstanden, die einen Regionenwechsel mit einfachem Gesetz und der Anhörung der Region, welche die Gemeinde aufnehmen soll, vorsieht.

Durnwalder verwies auf die Autonomieregelungen Südtirols, weshalb ein Regionenwechsel nach Südtirol nicht über das normale Gesetz abzuwickeln sei. "Südtirol hat eine territoriale Autonomie, die auf einem internationalen Vertrag, nämlich dem Gruber-Degasperi-Abkommen (Pariser Vertrag), beruht. Dieser Vertrag bezieht sich nur auf Südtirol, nicht aber auf die neu dazukommenden Orte und Gebiete, deswegen kann der Regionenwechsel nach Südtirol nur mit einem Verfassungsgesetz gemacht werden", forderte Durnwalder. "Die Autonomie Südtirols kann nicht einfach auf die neuen Gebiete übertragen werden; die anzugliedernden Gebiete können hingegen eine Autonomie aufgrund der italienischen Verfassung bekommen, durch die sie in etwa die gleichen Zuständigkeiten bekommen wie Südtirol", sagte Landeshauptmann Durnwalder. Ein weiterer Unterschied zwischen Südtirol und den anzugliedernden Gebieten bestünde jedoch noch hinsichtlich der Schutzmachtfunktion Österreichs , die sich nur auf Südtirol, nicht aber auf die neuen Gebiete bezieht und Teil des Gruber-Degasperi-Abkommens (Pariser Vertrag) ist, so der Landeshauptmann.

"Grundsätzlich haben wird nichts dagegen, Cortina und andere Gebiete Südtirol anzugliedern, sofern die Bevölkerung einverstanden ist und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind", sagte Durnwalder. Die Autonomie zum Schutz der Sprachminderheiten müsse weiterhin greifen, forderte der Landeshauptmann. Für Südtirol sei es besonders wichtig, dass die Sonderbestimmungen und Sonderverfahren, welche sich aus dem Autonomiestatut ergeben nicht angetastet werden, so Durnwalder.

SAN

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