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Gewerbegebiets-Reform nimmt weitere Hürde - Im Juli im Landtag

Eine weitere Hürde in Gestalt der Gesetzgebungskommission hat die von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Gewerbegebiets-Reform genommen. "Ich bin froh, dass wir damit die Chance haben, dieses größte und wichtigste Entbürokratisierungs-Vorhaben der letzten Jahre noch im Sommer zu verabschieden", so Landesrat Thomas Widmann, von dem der Reformentwurf stammt.

Archiv: LPA

Nach der gestrigen Behandlung des Entwurfs in der zuständigen Gesetzgebungskommission, soll die Gewerbegebiets-Reform als Teil der Raumordnungsnovelle noch im Juli in den Landtag kommen. "Folgt dieser unserer Linie, dann werden zwei im Grunde veraltete, vor allem aber schwerfällige Verfahren bei der Ausweisung von Gewerbegebieten abgeschafft: die Enteignung und Zuweisung", so Widmann. Damit passe man das Verfahren den umliegenden Regionen, etwa Tirol oder Bayern, an und schaffe einen bedeutenden Wettbewerbsnachteil des Standorts Südtirol aus der Welt.

Der Landesregierungs-Entwurf sieht für die Zukunft nur mehr drei Phasen bei der Ansiedlung von Unternehmen vor. In einem ersten Schritt weist die Gemeinde eine Fläche im Bauleitplan als Gewerbegebiet aus, in einem zweiten werden die Spielregeln innerhalb dieses Gewerbegebiets per Durchführungsplan geregelt, der dritte Schritt besteht dann aus der Baukonzession für das sich ansiedelnde Unternehmen. "Enteignet werden kann künftig nur mehr in Ausnahmefällen, also dann, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen zu verhindern, etwa die Zersiedelung oder die Hortung von Bauland, oder übergeordnete Ziele zu erreichen, etwa eine organische Nutzung der Flächen oder die Stärkung der heimischen Wirtschaft", so der Landesrat.

Verwundert zeigt sich Widmann über die Kritik, mit der Reform werde die Zuständigkeit der Gemeinden für Gewerbegebiete gekippt: "Die Zuständigkeit bleibt wie sie ist: die Gemeinde entscheidet mit dem Bauleitplan, ob und wo ein Gewerbegebiet ausgewiesen wird, und sie bestimmt mit dem Durchführungsplan die Vorgaben für Nutzung und Planung", so der Landesrat. Der Unterschied zu heute bestehe nur darin, dass innerhalb dieser Vorgaben der Unternehmer die notwendige Fläche direkt vom Grundeigentümer kaufe.

Die gestrige Streichung eines Artikels, der ein noch weiter beschleunigtes Verfahren in Sonderfällen vorgesehen hätte, nimmt Widmann indes zur Kenntnis. "Dieses Verfahren hätte nur dann gegriffen, wenn innerhalb der Gemeinde absoluter Konsens über die Ausweisung geherrscht hätte", so der Landesrat. Nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats hätte dann eine Dienstkonferenz Bauleitplanänderung und Baukonzession übernommen, eine Ausweisung wäre so in nur zwei Etappen möglich gewesen. "Ich werde versuchen, bis zur Behandlung im Landtagsplenum einen neuen Vorschlag zu entwickeln, der dann hoffentlich auf breite Zustimmung stoßen wird", so Widmann.

chr

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