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Land-Gemeinden: Mobilfunkumsetzer gemeinsam aufstellen

Gemeinsame Ziele gemeinsam verfolgen: Dies gilt für die Landesregierung und die Gemeinden auch bei den Mobilfunkumsetzern. Heute (10. Juni) haben die Landesregierung und die Vertreter der Gemeinden vereinbart, künftig die Umsetzeranlagen miteinander zu errichten und die Standorte dann den Mobilfunkbetreibern anzubieten. Auch wollen Land und Gemeinden gemeinsam einen Plan erstellen, in dem jene Gebiete gekennzeichnet sind, auf denen keine Umsetzer errichtet werden dürfen.

Gemeindepräsident Kompatscher und Landeshauptmann Durnwalder bei der gemeinsamen Pressekonferenz. Foto: DiKOM/ohn.

Die Versorgung des gesamten Landes mit einem hochwertigen Mobilfunknetz bei einer gleichzeitig so geringen Strahlenbelastung wie möglich: Das, so Gemeindenpräsident Arno Kompatscher nach der heutigen Aussprache, seien die beiden Ziele, die Land und Gemeinden in Sachen Mobilfunk verfolgen und die von einem wesentlichen Umstand abhängen: den Standorten der Umsetzeranlagen.

Bereits vor der heutigen Aussprache haben Land und Gemeinden das künftige Prozedere bei der Errichtung der Umsetzermasten ausgelotet und sind dabei mit den Mobilfunkbetreibern übereingekommen, Jahrespläne und ein Kataster der Anlagen einzuführen, damit eine gemeinsame Nutzung von mehreren Netzbetreibern gefördert werden kann und eine rasche Anpassung an die technologischen Neuerungen möglich ist. Außerdem ist auch ein Landesumsetzerplan in Auftrag gegeben worden, der noch heuer von Land und Gemeinden gemeinsam ausgearbeitet werden soll.

Heute haben Land und Gemeinden weitere konkrete Schritte gesetzt, um den Netzausbau in noch geordnetere Bahnen lenken zu können. Der Spielraum des Landes ist bei der Ausweisung der Standorte eingeschränkt, weil der Staat die Rahmenrichtlinien vorgeben kann und das Land deshalb nur den ihm zugewiesenen Spielraum ausnützen kann. Dies soll beispielsweise über eine Benennung jener Standorte geschehen, an denen keine Umsetzer errichtet werden dürfen. Diese Standorte wollen Land und Gemeinden gemeinsam definieren. Darauf aufbauend soll ein Einvernehmensprotokoll mit den Mobilfunkbetreibern unterzeichnet werden.

Die zweite Stoßrichtung gegen den Antennenwildwuchs ist der Plan, dass künftig Land und Gemeinden die Umsetzermasten errichten und diese dann den Mobilfunkbetreibern vermieten. Auf diese Weise, so Gemeindenchef Kompatscher, könnten den Mobilfunkgesellschaften Standorte zur Verfügung gestellt werden, die im Konsens mit der Bevölkerung bestimmt worden sind, und außerdem könne die Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Unternehmen entschärft werden.

ohn

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