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Exportfonds kann starten: Grünes Licht der Landesregierung

Um heimischen Unternehmen den Schritt in den Export zu erleichtern, hat die Landesregierung einen Exportfonds auf den Weg gebracht, der bei Zahlungsausfällen einspringen soll. Heute (1. Juli) hat die Landesregierung die Vorlage von Landesrat Thomas Widmann gutgeheißen und grünes Licht für Ausschreibungen und Vereinbarungen gegeben.

LPA.

"Unsere Nachbarn im Trentino exportieren 23 Prozent, das Bundesland Tirol hat eine Exportquote von 35 bis 45 Prozent und Südtirol liegt bei 18 bis 19 Prozent. Wir haben Aufholbedarf und wollen über exportfördernde Maßnahmen die Unternehmen unterstützen, die exportieren wollen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung.

Heute hat die Landesregierung einer der wichtigsten Maßnahmen zur Ankurbelung des Exports den Weg geebnet: Der heutige Beschluss beinhaltet das federführend von der Landesabteilung Wirtschaft ausgearbeitete Konzept für den Exportfonds und gibt grünes Licht für notwendige Ausschreibungen und Vereinbarungen. Beim Exportfonds handelt es sich um eine Zahlungsgarantie, die dann einspringt, wenn zwischen Auftrag und letzter Zahlung eine bestimmte Zeit vergeht.

Der Fonds wird mit fünf Millionen Euro dotiert. Diese Gelder werden der heimischen Dienstleistungsbank, die die Ausschreibung gewinnt, übertragen. Zusätzlich werden weitere 70 Millionen Euro als Garantieleistung bereitgehalten. Diese Garantiemittel kommen von der Südtirol Finance. "Faktisch bedeutet das, dass fünf Millionen Euro von der Südtirol Finance an eine Bank übertragen werden und weitere 70 Millionen Euro bei der Südtirol Finance nicht für andere Zwecke genutzt werden dürfen und gut angelegt werden", so Landesrat Widmann.

Erste Anlaufstelle für Unternehmen, die den Exportfonds in Anspruch nehmen wollen, sind die Landesabteilung Wirtschaft oder die Exportorganisation EOS der Handelskammer. Die interessierten Unternehmer reichen ein Gesuch ein, das an die Finanzdienstleisterbank, die jetzt per Ausschreibung ermittelt wird, weitergeleitet wird. Die Bank gibt eine Empfehlung über eine Garantiegewährung ab. Dabei arbeitet sie mit einem Kooperationspartner zusammen, der das nötige Know-how hat. Bei der Ausschreibung muss die heimische Finanzdienstleistungsbank diesen Kooperationspartner mitbenennen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die Österreichische Kontrollbank (ÖKB) handelt.

Danach entscheidet der Exportrat über die Gewährung der Garantie gemäß Empfehlung des Kooperationspartners. Im Exportrat sind die Landesabteilung Wirtschaft, die EOS und die Südtirol Finance vertreten. Im Rat sitzt auch die Bank, allerdings ohne Stimmrecht. Nach erfolgter Beratung im Exportrat erfolgt die Benachrichtigung des Unternehmens durch die Finanzdienstleisterbank.

Einmal im Jahr nimmt die Landesregierung mit Beschluss die gewährten Garantien zur Kenntnis und ratifiziert auf diese Weise die Beschlüsse des Exportrates.

Im Falles eines Ausfalls geht der Unternehmer zu seiner eigenen Bank, die sich von der Finanzdienstleisterbank, die den Exportfonds verwaltet, das Geld überweisen lässt. Es ist dann Aufgabe der Finanzdienstleisterbank sich das Geld - über den Kooperationspartner - wieder zurückzuholen.

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