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Unterhaltsvorschuss: Landesregierung will säumige Eltern zur Kasse bitten

Seit zehn Jahren zahlt das Land an Familien einen Vorschuss aus, wenn der Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht bezahlt wird. Allerdings wird der Vorschuss von den säumigen Zahlern nur zu knapp zehn Prozent zurückerstattet. Aus diesem Grund hat die Landesregierung heute (8. Juli) ihr Rechtsamt aufgefordert, alle Möglichkeiten zu prüfen, um die Rückholquote zu erhöhen.

LPA.

Der Unterhaltsvorschuss ist 2003 per Landesgesetz eingeführt worden und kann - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - bis zur Volljährigkeit der Kinder bezogen werden. Der monatliche Höchstbetrag des Zuschusses beträgt bei einem Kind 328 Euro, 2012 sind an 517 Familien mit 811 Kindern 1,925 Millionen Euro überwiesen worden.

"Diese Leistung ist eine große Hilfe für Einelternfamilien, wenn das unterhaltspflichtige Elternteil den von der Gerichtsbehörde für die Kinder festgelegten Beitrag nicht zahlt. Auf diese Weise wird das Abrutschen in eine finanzielle Notlage vermieden", erklärt Soziallandesrat Richard Theiner.

Auch Landeshauptmann Luis Durnwalder unterstrich heute nach der Sitzung der Landesregierung die Wichtigkeit dieser Unterstützungsform, verwies aber auf die geringe Rückholquote, die bei nicht einmal zehn Prozent der ausbezahlten Vorschüsse liege: "In Deutschland liegt die Rückholquote bei 19 Prozent, deshalb sollte es auch bei uns möglich sein, bei den säumigen Elternteile die Rückholquote zu erhöhen."

Das Landesamt für Familie, Frau und Jugend verschickt zwar Mahnschreiben, auch Zwangseintreibungen werden angeordnet, bisher allerdings mit bescheidenem Erfolg. Deshalb hat die Landesregierung heute ihr Rechtsamt aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen, um die Rückholquote erhöhen zu können.

ohn

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