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Errichtung von Wintergärten wird einfacher

Die Errichtung von Wintergärten wird vereinfacht. Die Landesregierung hat gestern (8. Juli) einem Vorschlag von Landesrat Elmar Pichler Rolle zugestimmt, der vorsieht, dass künftig bei der Errichtung von Wintergärten nicht mehr die Dauer der Sonneneinstrahlung nachgewiesen werden muss, sondern die Ausrichtung nach Süden ausschlaggebend ist.

Die Landesregierung hat gestern im Detail beschlossen, dass für die Errichtung eines Wintergartens nicht mehr der Nachweis erbracht werden muss, dass "die Sonneneinstrahlung am 23. Dezember mindestens drei Stunden beträgt". Laut künftiger Regelung muss "der Wintergarten nach Süden ausgerichtet sein mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 60 Grad". 

Landesrat Pichler Rolle, der bereits vor der Neuerung bei der Errichtung von Wintergärten eine Reihe von Verwaltungsverfahren vereinfacht hatte, beispielsweise die Errichtung von Holzlagerhütten oder den Einbau von Flüssiggas-Tanks, erklärt: "Wir müssen die Umsetzung von Maßnahmen, die sich grundsätzlich bewährt haben, aus bürokratischer Sicht erleichtern, und diese mit dem Rat der Gemeinden abgestimmte Korrektur ist dafür beispielgebend."

Die Maßnahme tritt in Kürze per Dekret des Landeshauptmannes in Kraft. Landesrat Elmar Pichler Rolle kündigte indes an, dass er in wenigen Wochen weitere Vereinfachungen präsentieren wird.

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