News / Archiv

News

Gemeindeaufenthaltsabgabe: Landesregierung beschließt Details

Mit 2014 kommt die Gemeindeaufenthaltsabgabe, die von den Urlaubsgästen zu entrichten sein wird. Heute (29. Juli) hat die Landesregierung auf Vorlage von Landesrat Thomas Widmann die Modalitäten zur Anwendung der Ortstaxe ergänzt.

LPA.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Landesrat Widmann, dem Rat der Gemeinden, LTS, HGV, VPS, Bauernbund  und Vereinigung der Campingplatzbetreiber hat die Anwendungsmodalitäten der neuen Ortstaxe angepasst.

Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung berichtete, wird der Gästebeitrag auf Gemeindeebene eingehoben, und zwar je nach Hotelkategorie im Ausmaß zwischen 0,7 und 1,3 Euro pro Gast und Nacht. In besonderen Fällen kann die Abgabe auf zwei Euro erhöht werden. "Die Einhebung erfolgt vor Ort durch den Hotelier oder den Urlaub-auf-dem Bauernhof-Betreiber. Dieser gibt den Beitrag an die Gemeinde weiter. Grundsätzlich bleiben die durch den Gästebeitrag eingenommenen Mittel vor Ort. Ein Anteil davon kann an den zuständigen Tourismusverband für überörtliches Marketing weitergegeben werden", erklärte Landeshauptmann Durnwalder.

Wie Durnwalder betonte, kann auch die Ortstaxe angehoben werden. Dies geschehe im Normalfall immer proportional in allen Kategorien vom Privatzimmervermieter bis zum Fünf-Sterne-Hotel. Bei Diensten und Leistungen, die alle im selben Ausmaß betreffen, werde hingegen auch die Erhöhung für alle Kategorien gleich ausfallen, wie Durnwalder erklärte.

ohn

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap