News / Archiv

News

Gentechnikfreie Lebensmittel: Neue Regeln in Kraft

Südtirols Verbraucher sollen wissen, ob die Lebensmittel, die sie kaufen, gentechnikfrei sind oder nicht. Das Landesgesetz, das die Gentechnikfreiheit und die Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel regelt, ist nun an den Rechtsrahmen der EU angepasst worden und gestern (7. August) in Kraft getreten.

Archiv: LPA

Südtirols Haltung zur Gentechnik in der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion ist bekannt: "Von allem Anfang an haben wir uns gegen die Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts gewehrt, um Südtirols Landwirtschaft gentechnikfrei zu halten", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Sogar noch älter als das Verbot der Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist das Landesgesetz, das die Kennzeichnung gentechnikfreie Lebensmittel ermöglicht.

Dieses Landesgesetz ist nun mit dem Omnibusgesetz, das am Dienstag im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden ist, den geltenden EU-Normen angepasst worden, die neuen Regeln sind seit gestern in Kraft. Sie legen fest, welche Lebensmittel - Dünge- und Futtermittel sind künftig nur noch indirekt betroffen - mit dem Label "ohne GVO" (früher: "gentechnikfrei") gekennzeichnet werden dürfen. "Wir haben uns für strenge Regeln entschieden, weil wir Etikettenschwindel verhindern wollen", so Durnwalder.

Für tierische Produkte etwa gelten klare Richtlinien für die Fütterung. Abgesehen vom Verbot der Verabreichung von Antibiotika, Hormonen, Blut- oder Knochenmehl heißt dies, dass auch keine gentechnisch veränderten Futtermittel zum Einsatz kommen dürfen, und zwar in klar vorgegebenen Zeiträumen vor der Verarbeitung zu Lebensmitteln. Bei Pferden und Rindern gilt diese GVO-Schutzzeit zwölf Monate vor deren Schlachtung (und für mindestens drei Viertel ihrer Lebenszeit), für kleine Wiederkäuer sechs Monate, für Schweine vier Monate, bei der Milchproduktion zwei Wochen, bei Geflügel zur Fleischerzeugung zehn Wochen sowie in der Eierproduktion sechs Wochen.

"Mit dieser Anpassung an das EU-Recht retten wir unsere Möglichkeit der Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel, nachdem uns die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hatte", erklärt Landeshauptmann Durnwalder. Die Änderungen waren schon vor der Verabschiedung im Landtag in Brüssel abgeklärt worden.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap