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Soziale Dienste: Bei Ausschreibungen gilt nun Qualität vor Preis

Qualität vor Preis: Das ist das Kriterium, nach dem künftig Angebote für soziale Dienstleistungen bewertet werden. So hat die Landesregierung gestern (26. August) auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner entschieden, die Bewertung der Qualitätsaspekte bei Ausschreibungen auf mindestens 80 Prozent festzulegen. Zudem wurde entschieden, soziale Dienste für jeweils mindestens drei Jahre auszuschreiben.

Archiv: LPA

Es sind demnach künftig in erster Linie die inhaltlichen Aspekte und nur in zweiter Linie die finanziellen, die bei der Vergabe öffentlicher Dienste berücksichtigt werden. Erstere erhalten bei der Bewertung der Angebote eine Gewichtung von mindestens 80 Prozent. "Die Rolle des Preises wird bei der Vergabe oft überschätzt, sodass kleine Preisunterschiede zwischen dem einen oder anderen Anbieter entscheiden können", so Theiner nach der gestrigen Entscheidung. Dabei sei es gerade im sozialen Bereich wichtig, klare Qualitätskriterien einzuhalten. "Die Südtiroler Sozialdienste weisen ein hohes Qualitätsniveau auf und so soll es auch bleiben", so der Landesrat.

Um zudem Kontinuität zu gewährleisten, ist eine Mindestdauer des ausgeschriebenen Dienstes von drei Jahren vorgesehen. "Es ist aber auch ein längerer Zeitraum möglich", so Theiner. Festgeschrieben wurde darüber hinaus, dass die Entlohnung der Angestellten der Anbieter nicht unter einer gewissen Grenze liegen darf. "Diese Grenze machen wir an den Kollektiv- und den abgeschlossenen lokalen Zusatzverträgen fest", so der Landesrat, der darüber hinaus betont: Sollte ein Dienst bei einer Ausschreibung von einem neuen Anbieter gewonnen werden, muss dieser das Personal des früheren Trägers weiterbeschäftigen.

Konkret umgesetzt werden müssen die landesweiten Vorgaben von den Bezirksgemeinschaften und Gemeinden als delegierte Trägerkörperschaften der Sozialdienste. Nur falls die neuen Kriterien aus gewissen Gründen nicht angewandt werden können, sind begründete Ausnahmen möglich. Jeder Dienst weist allerdings besondere Eigenschaften auf, die bei der Ausschreibung zu berücksichtigen sind. "Es ist sicher komplexer, Qualität zu bewerten, als nur auf den Preis zu schauen, es sind daher auch die einzelnen Vergabestellen gefordert", erklärt Theiner, der weiß, dass die neue Regelung nicht alle Probleme der Vergabeprozeduren lösen werde. "Sie soll aber gewährleisten, dass in einem so sensiblen wie dem Sozialbereich vorwiegend die Qualität über die Vergabe entscheidet und nicht der Preis", so Landesrat Theiner, der abschließend betont: Sollten die festgelegten Qualitätskriterien nicht eingehalten werden, greift ein entsprechender Sanktionsmechanismus.

chr

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