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Verteilung des Uferzinses und Vergabe von Energiekonzessionen werden neu geregelt

LPA - Mit Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in Rom und der Europäischen Kommission in Brüssel hat sich die Landesregierung heute in ihrer letzten Sitzung des Jahres 2002 unter anderem beschäftigt. Einmal geht es dabei um die Verteilung der Einnahmen aus dem Uferzins, im zweiten Fall um die Vorkaufsrechte bei der Neuvergabe von Energiekonzessionen.

Uferzins geht vollständig an die Gemeinden über

Die Einnahmen aus den Etsch-Uferzinsgebühren werden in Zukunft zur Gänze die Gemeinden kassieren. Außerdem werden künftig auch wieder die anderen an die Etsch angrenzenden Provinzen einen Teil der Gelder bekommen, die in Südtirol eingehoben werden. Dies gab Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der heutigen letzten Landesregierungssitzung des Jahres 2002 bekannt. Die Landesregierung akzeptiert damit das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das die derzeit in Südtirol geltende Regelung als verfassungswidrig erklärt hat.

Bisher hatte das Land die gesamten Gebühren in Südtirol eingehoben und zu 75 Prozent an die Südtiroler Gemeinden weiter gegeben. „Wir waren der Meinung, dass die in Südtirol eingehobenen Gelder auch dort bleiben sollen und das entsprechendes Landesgesetz erlassen. Der Verfassungsgerichtshof hat dieses Gesetz als nicht rechtmäßig erklärt, da es sich beim Uferzins nicht um einen Teil des Wasserzinses handle, sondern um eine Lokalfinanzierung der Gemeinden“, erklärte LH Durnwalder. In Zukunft soll der Uferzins zur Gänze von den Gemeinden beziehungsweise vom Wassereinzugskonsortium eingehoben werden. 60 Prozent der eingehobenen Beträge können die Gemeinden behalten, die Anteile der anderen Provinzen müssten mit den Südtiroler Gemeinden direkt ausgehandelt werden.

Sollte die neue Regelung auch rückwirkend gelten, so müssten die Gemeinden und das Land einen Teil der Gelder, die sie bereits erhalten haben, wieder abgeben, so der Landeshauptmann. Es habe keinen Sinn, weitere Prozesse zu führen, anstelle dessen wolle man sich mit den Gemeinden zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung finden.

Vorkaufsrecht bei Energiekonzessionen vor dem Aus

Wie aus inoffiziellen Kreisen in Brüssel verlautet, soll das Vorkaufsrecht bei der Vergabe der Energiekonzessionen in Italien vollständig abgeschafft werden. Dies teilte Landeshauptmann Durnwalder im Zuge der heutigen Pressekonferenz mit. Mittels einer Durchführungsbestimmung hatten sich die Provinzen Südtirol und Trentino nach Verhandlungen mit der damals noch amtierenden Mitte-Links-Regierung ein Vorkaufsrecht bei der Neuvergabe der Energiekonzessionen gesichert. Dieses war laut dem Bersani-Dekret zur Stromliberalisierung bis dahin nur den jeweiligen Inhaber der Konzessionen vorbehalten.

Das Vorkaufsrecht der beiden Provinzen wurde von einem der Konzessionäre bei der Europäischen Kommision in Brüssel angefochten. Die Kommission hat nun die Meinung geäußert, dass das Vorkaufsrecht an sich gegen die Bestimmungen des freien Marktes und daher nicht rechtmäßig sei. „Mit dieser Auffassung sind wir durchaus einverstanden, da wir als Land damit bei der Neuvergabe der Konzessionen nach wie vor auf einer Ebene mit den jeweiligen Konzessionären agieren könnten. Wir gehen also von der gleichen Basis aus“, erklärte LH Durnwalder. Wie es nun weitergehe, sei abzuwarten. Landeshauptmann Durnwalder geht jedenfalls davon aus, dass sich die Regierung in Rom und die Konzessionäre zur Wehr setzen werden.

bch

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