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Wohnbau: Neue Wege mit Bausparen, Wiedergewinnung und EEVE

Drei große Neuigkeiten bringt das heute (9. September) verabschiedete Wohnbauförderungsgesetz mit sich: "Mit dem Gesetz führen wir mit dem Bausparen eine gänzlich neue Möglichkeit der Förderung ein", so Landesrat Christian Tommasini, der den Entwurf eingebracht hat. Zudem werden die Nutzung bestehender Bausubstanz in Ortskernen stärker gefördert und die EEVE auch im Wohnbau eingeführt.

Wichtigste Neuerung im heute vom Südtiroler Landtag verschiedeten Gesetz ist die Einführung des Bausparens. "Es handelt sich um ein neues Modell der Förderung, und zwar nicht nur für uns, sondern staatsweit", so Tommasini. Beim Bausparen werden mehrere Komponenten zu einem Vorteilspaket für den Häuslebauer oder -käufer geschnürt: "Wir kombinieren das Ansparen von Kapital über den Rentenfonds mit Steuerbegünstigungen, günstigen Darlehen und Beiträgen von Seiten des Landes, um es vor allem jungen Menschen zu erleichtern, die nötigen Mittel für die eigenen vier Wände zusammenzubekommen", so der Wohnbaulandesrat, der das heutige Gesetz als weiteren Meilenstein der Wohnbaupolitik bezeichnet.

Neben dem Bausparen enthält das neue Gesetz aber auch eine Reihe von Vergünstigungen, die die Nutzung bestehender Bausubstanz erleichtern soll. Wichtigste Neuerung: "Wir haben heute den Weg dafür geebnet, dass das Land jene Beträge vorstrecken kann, die der Staat über einen Zeitraum von zehn Jahren an Steuerabschreibungen für Sanierungen gewährt", so Tommasini, der gleich mehrere Vorteile dieser neuen Regelung aufzählt: wertvoller Grund und Boden würden geschont, die Orstkerne belebt und die krisengeschüttelte Bauwirtschaft angekurbelt.

Neuerung Nummer drei betrifft schließlich eine bürokratische Erleichterung für all jene, die um Beiträge im Wohnbau ansuchen: Zum Nachweis der Vermögens- und Einkommenssituation wird nämlich auch im Wohnbau die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) gültig, die für alle Leistungen des Landes (derzeit vor allem im Gesundheits- und Sozial- und nun eben auch im Wohnbaubereich) nur einmal jährlich ausgefüllt werden muss.

chr

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