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Ansuchen für Beiträge im Gesundheitswesen bis 31. Jänner einreichen
LPA - Noch bis zum 31. Jänner 2003 können öffentliche und private Körperschaften beim Land um Beiträge für Gesundheitserziehung sowie die Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals ansuchen. Die Ansuchen sind an die jeweils zuständigen Landesämter zu richten.
Alle Südtiroler Vereine sowie öffentliche und private Körperschaften, die gesundheitsfördernde und gesundheitserzieherische Tätigkeiten für die Südtiroler Bürger durchführen, können beim Amt für Hygiene und öffentliche Gesundheit um einen Beitrag für das Jahr 2003 ansuchen. Gefördert werden Gesundheitswochen, Gesundheitstage, Seminare, Vorträge, Kongresse und ähnliche Aktionen, sofern sie direkt an die Bürger gerichtet sind. Die entsprechenden Gesuchsformulare können beim Assessorat für Gesundheits- und Sozialwesen – Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit, Freiheitsstraße 23, 5. Stock, in Bozen, abgeholt werden. Die Gesuche sind innerhalb Freitag, 31. Jänner 2003, im Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit einzureichen. Ab 2003 gibt es keine Fristverlängerung für die Einreichung der Gesuche mehr. Der einzige bindende Termin für die Einreichung der Gesuche ist der 31. Jänner 2003. Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit unter der Telefonnummer 0471 411752.
Um Beiträge ansuchen können bis zum 31. Jänner auch all jene Körperschaften, die im Bereich der Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals tätig sind. Gefördert werden in diesem Fall Lehrgänge, welche sich mit der Ausbildung, Spezialisierung, Fortbildung und Umschulung des Gesundheitspersonals beschäftigen. Die Ansuchen sind in diesem Fall an das Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals in der Freiheitsstraße 23 in Bozen zu richten. Dort sind auch die entsprechenden Gesuchsvordrucke erhältlich. Weitere Informationen erteilt das zuständige Landesamt unter der Rufnummer 0471 411611.
bch