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Landtagswahl: Parteien müssen Listenzeichen hinterlegen

Am morgigen Freitag, 13., und am Montag, 16. September, haben Parteien und Listen, die zur Landtagswahl am 27. Oktober antreten möchten, die Möglichkeit, ihr Listenzeichen bei der Generaldirektion des Landes zu hinterlegen.

Für Parteien und Listen, die sich an der Landtagswahl im Oktober beteiligen wollen, ist die Hinterlegung eines Listenzeichens Pflicht. Entgegengenommen werden die Zeichen in der Generaldirektion des Landes im zweiten Stock des Palais Widmann (Zimmer 212) in Bozen, und zwar am morgigen Freitag sowie am kommenden Montag, jeweils von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr. 

Nach Ablauf dieser Frist werden die Listenzeichen überprüft, daraufhin wir die Reihenfolge der Zeichen auf den offiziellen Listenzeichen-Plakaten bestimmt. Dies geschieht im Rahmen einer öffentlichen Auslosung. Die Zeichen werden auf den Plakaten horizontal gereiht, die Plakate danach den Gemeinden zum Aushang übermittelt.

Alle weiteren Informationen zur Landtagswahl finden sich auf den entsprechenden Webseiten des Landes (wahlen.provinz.bz.it), aber auch auf Facebook (Landtagswahlen Südtirol 2013) oder Twitter (@stwahl13; #st13).

chr

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