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Arbeit, Wohnbau, Erdgas, KlimaHaus, Uni: Neuigkeiten in fünf Landesgesetzen

Gleich fünf neue Landesgesetze sind heute (24. September) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Sie bringen eine ganze Reihe grundlegender Neuerungen mit sich: vom Bausparen über Maßnahmen zur Ankurbelung der Beschäftigung bis hin zu KlimaHaus und Finanzierung der Freien Universität Bozen.

In der letzten Sitzungswoche dieser Legislaturperiode hat der Südtiroler Landtag nicht weniger als fünf Landesgesetze verabschiedet, die heute allesamt im Amtsblatt der Region Nr. 39 veröffentlicht worden sind. Alle fünf Landesgesetze tragen das Datum vom 17. September dieses Jahres und die Nummern 12 bis 16. Los geht's mit dem Landesgesetz Nr. 12, mit dem die allgemeine Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2012 genehmigt worden ist. Dieses Gesetz tritt bereits mit dem morgigen Tag in Kraft tritt. Erst 15 Tage nach Veröffentlichung tritt dagegen das Landesgesetz Nr. 13 in Kraft, mit dem das Gesetz zum Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2006 abgeändert worden ist. Selbiges gilt für das Landesgesetz Nr. 14, für eine Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes also, dessen Bestimmungen ebenfalls 15 Tage nach Veröffentlichung in Kraft treten. Ausnahmen bilden dabei die Absätze 1, 2 Buchstabe Q2), 3, 4, 8 und 11 von Artikel 1, die erst mit Anfang 2014 in Kraft treten. Die Nr. 15 trägt dagegen das Landesgesetz zur Vergabe der Erdgasverteilung in Südtirol, für dessen Inkrafttreten ebenfalls eine Frist von 15 Tagen gilt. Am Tag nach der Veröffentlichung, also bereits morgen tritt schließlich das Landesgesetz Nr. 16 in Kraft, mit dem die Gesetze vom 20. Dezember 2012, Nr. 22, und vom 8. März 2013, Nr. 3, abgeändert worden sind.

Die fünf Gesetze bringen eine ganze Reihe von Neuerungen mit sich. Mit der Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes etwa wird - bisher einmalig auf dem gesamten Staatsgebiet - das Bausparen eingeführt, das mit einem Mix aus Förderungen, Steuererleichterungen, verbilligten Darlehen und (einem mindestens achtjährigen) Kapital-Ansparen im Rentenfonds vor allem junge Familien der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim näher bringen soll. Mit dem selben Gesetz werden auch Sanierungen von Bauten in Ortskernen erleichtert, indem das Land die vom Staat auf zehn Jahre garantierten Steuerabschreibungen vorstreckt. "Damit schützen wir wertvollen Grund und Boden und geben zudem der krisengeschüttelten Bauwirtschaft neue Impulse", so der Wohnbaulandesrat. Neuerung Nummer drei im Wohnbaugesetz ist schließlich die Einführung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) auch in diesem Bereich, die eine deutliche Entbürokratisierung mit sich bringen soll.

In das Landesgesetz zur Rechnungslegung wurden dagegen mehrere Maßnahmen zur Ankurbelung der Beschäftigung in Südtirol aufgenommen. "Diese Maßnahmen sind im Arbeitspakt vorgesehen und setzen an verschiedenen Stellen an", so der Finanz- und Arbeitslandesrat. So werden Unternehmen, die stabile Jobs schaffen (bzw. prekäre Arbeitsverhältnisse in dauerhafte umwandeln) von der Wertschöpfungssteuer IRAP befreit. Dazu kommen Erleichterungen bei den Sozialbeiträgen, sollten Unternehmen ältere Langzeitarbeitslose (mehr als sechs Monate) einstellen. Schließlich wird mit dem Gesetz auch der Genossenschafts-Fonds eingeführt, der die Entwicklung von Genossenschaften fördern soll, über die Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt eingegliedert werden.

Weitere Neuerungen bringen die Gesetze im Bereich des Energiesparens, in dem die neue KlimaHaus-Kategorie R eingeführt wird. Sie gilt für historische Bauten, die energetisch saniert werden. "Nachdem der Aufwand, solche Gebäude auf einen KlimaHaus-Standard C zu bringen, enorm und architektonisch oft kaum vertretbar ist, haben wir die neue Kategorie R eingeführt", so der Raumordnungslandesrat. So wird der Kubaturbonus, der bisher nur bei einer Verbesserung auf Standard C galt, künftig für historische Bauten auch schon zugestanden, wenn alle mach- und vertretbaren Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt worden sind und damit eine wesentliche Senkung des Verbrauchs erreicht worden ist.

Schließlich legt man mit den neuen Landesgesetzen auch den Grundstein für die längerfristige Finanzplanung von Hochschul-Einrichtungen, allen voran der Freien Universität Bozen. "Nun haben wir die Basis für die Programmvereinbarungen mit der Uni gelegt und ihr so Planungssicherheit auch für einen längeren Zeitraum verschafft", so Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur. 

chr

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