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Morgen tritt Raumordnungsreform in Kraft: Vereinfachung, Transparenz

Morgen, Samstag, 5. Oktober, tritt die Raumordnungsreform in Kraft. Dies nimmt der zuständige Landesrat zum Anlass, auf die wichtigsten Punkte der Reform hinzuweisen: die Verkleinerung der Gremien, die Aufwertung der Gemeinderäte, die Verkürzung der Verfahrensabläufe und -zeiten sowie die Steigerung der Transparenz.

Was etwa die Gremien betrifft, so sind die bisherigen drei Kommissionen für Raumordnung, Landschaftsschutz und Forst zu einer einzigen Kommission zusammengefasst worden: der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung. "Damit wird nicht nur die Zahl der Kommissionsmitglieder verkleinert, sondern auch das Verfahren beschleunigt", erklärt der Raumordnungslandesrat. Er verweist zudem auf die Aufwertung der Gemeinderäte, die mit der Reform einher geht. So entscheidet dieser künftig nur mehr einmal über ein Projekt, nachdem alle Gutachten eingeholt worden sind. Noch augenscheinlicher wird die Aufwertung beim "Grün-Grün-Verfahren", jenem Verfahren also, im Zuge dessen etwa die urbanistische Umwidmung von Wald in Wiese erfolgt. Hier ist es künftig nur mehr der Gemeinderat der entscheidet und nicht mehr die Landesregierung. Selbiges gilt für die Entscheidung über Durchführungspläne.

Die Raumordnungsreform bringt zudem transparentere Verfahren mit sich. So müssen künftig alle Verfahren und die dazu gehörigen Unterlagen öffentlich gemacht werden. Zudem wird das Instrument der Raumordnungsverträge eingeschränkt und stärker reguliert. "Das neue Raumordnungsgesetz gibt uns auch mehr Möglichkeiten in die Hand, uns gegen den Ausverkauf der Heimat zu stemmen", so der Landesrat. Falls etwa der Anteil an Zweitwohnungen in einer Gemeinde über zehn Prozent steigt, kann der Gemeinderat vorschreiben, dass sämtliche Wohnungen (oder auch nur ein Teil davon) nur von Personen genutzt werden dürfen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Gemeinde ansässig waren.

Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes sei deshalb nötig gewesen, weil die Südtiroler Raumordnung neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden musste, so der Landesrat. "Vor allem die sich ändernden Familienverhältnisse, demographische, aber auch wirtschaftliche Entwicklungen müssen in der Raumordnung nachvollzogen werden", erklärt der Landesrat. Dabei gelte als vorrangiges Ziel, einen Ausgleich zwischen Landschaftsschutz und Wirtschaftsentwicklung zu finden. "Wir müssen uns bewusst sein, dass aufgrund der geographischen Situation Grund und Boden knapp sind", so der Landesrat. "Mit diesem Gesetz wollen wir an die Zukunft denken und die Weichen für eine positive Entwicklung Südtirols stellen."

chr

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