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Senioren: Betreutes Wohnen als neues Angebot auf den Weg gebracht

Für Südtirols Senioren wird es künftig ein neues Betreuungsangebot geben. Auf Vorschlag des Soziallandesrats hat die Landesregierung gestern (7. Oktober) das betreute Wohnen auf den Weg gebracht. Dieses schließt die Lücke zwischen der Rundumbetreuung im Altersheim und dem begleiteten Wohnen in Seniorenwohnungen.

Neben der "klassischen" Betreuung von Senioren in Südtirols Altersheimen sah das Angebot bis dato das begleitete Wohnen vor. Dieses wird nun um zwei Abstufungen ergänzt, nachdem die Landesregierung gestern die Einführung des teilweise betreuten sowie des betreuten Wohnens eingeführt hat. "Der Unterschied liegt darin, dass die Senioren im Rahmen des begleiteten Wohnens von einer Bezugsperson im Alltag unterstützt und begleitet werden, während im Rahmen der beiden neuen Angebote auch direkt Leistungen erbracht werden", so der Soziallandesrat, der den Beschluss gestern in die Landesregierung gebracht hat. Heißt im Klartext: Beim teilweise betreuten Wohnen können die Senioren einfache Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen, bekommen drei Mahlzeiten am Tag und ihre Räumlichkeiten werden gereinigt. Beim betreuten Wohnen kommen dazu noch regelmäßig qualifizierte Betreuungsleistungen.

"Der neue Dienst richtet sich vor allem an jene Senioren, für die die Betreuung zu Hause über die Familie oder die Hauspflege nicht mehr ausreicht und die Aufnahme in ein Altersheim noch nicht angemessen ist", so der Landesrat. Die Senioren wohnen dabei in einer Seniorenwohnung oder anderen Mietwohnungen des Trägers. "Das Besondere am neuen Dienst ist, dass je nach Bedarf in der gleichen Wohnung zwischen begleitetem, teilweise betreutem und betreutem Wohnen gewechselt werden kann", so der Landesrat, der ergänzt: "Die Flexibilität ist einer der Grundsätze des neuen Angebotes."

Der Soziallandesrat ist zudem überzeugt, dass sich die neuen Angebote gut ins bestehende Netzwerk einfügen lassen: "Träger des Dienstes sind die Gemeinden, die meisten werden die Führung aber wohl bestehenden Seniorenwohnheimen anvertrauen", so der Landesrat. Zudem würden bestehende Seniorenwohnungen für das neue Angebot genutzt.

Mit dem gestrigen Beschluss hat die Landesregierung auch die Höchsttarife für die neuen Dienste festgelegt, während die effektiven Tarife vom Träger bestimmt werden. Die Tarife wurden dabei so festgelegt, dass es Pflegegeldempfängern möglich sein wird, die Dienstleistungen mit dem Pflegegeld abzudecken. Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft, um die organisatorische Vorbereitung der Angebote zu ermöglichen. Informationen zum neuen Dienst erteilt das Landesamt für Senioren und Sozialsprengel, von dem der Dienst auch genehmigt werden muss.

chr

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