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Initiativen zur Chancengleichheit werden gefördert

LPA - Eine noch aktivere Tätigkeit im Bereich der Chancengleichheit zwischen Mann und Frau soll durch die neuen Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen in diesem Bereich angeregt werden. Die Landesregierung hat Ende Dezember 2002 diese neuen Richtlinien genehmigt. Gesuche um entsprechende Beiträge sind bis zum 15. Februar 2003 ans Frauenbüro des Landes in Bozen zu richten.

Durch finanzielle Förderungen seitens des Landes werden auch heuer wieder Projekte, Initiativen und Veranstaltungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann gefördert. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die rechtliche Situation der Frau zu verbessern und ihre Gleichstellung in allen Bereichen zu fördern. Die Initiativen können auch das Ziel verfolgen, die herkömmliche Rollenzuweisung und Aufgabenverteilung zwischen Mann und Frau zu hinterfragen oder Frauenkultur zu unterstützen.

Ansuchen können Frauenorganisationen, privatrechtliche Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in Südtirol. Erstmals können auch Zusammenschlüsse aus fünf und mehr Personen - mehrheitlich Frauen - ohne weitere formelle Voraussetzungen, wie Gründungsakt und Statut, um Beiträge ansuchen.

Für die Durchführung der Projekte kann das Land einen Beitrag im Ausmaß von 50 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewähren.

Für das Jahr 2003 gilt der 15. Februar 2003 als letzten Abgabetermin für die Gesuche. Weitere Informationen über die neuen Richtlinien und zu den Gesuchen erteilt das Frauenbüro des Landes, Crispistraße 3, in Bozen (Telefonnummer 0471 411180/81; Faxnummer 0471 411189; E-Mail-Adresse: Frauenbuero@provinz.bz.it).

 

SAN

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