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Landesregierung hat IRAP-Befreiung an Bedingungen geknüpft

Gleich zwei Mal stand das Thema Wertschöpfungssteuer (IRAP) heute (21. Oktober) auf der Tagesordnung der Landesregierung: Zum einen wurde eine weitere Senkung der IRAP diskutiert und zum anderen ist der gemeinsame Vorschlag des Finanz- und des Wirtschaftslandesrats gutgeheißen worden, die seit Jahresbeginn gültige IRAP-Befreiung für Unternehmens-Neugründungen an eine fünf- bzw. siebenjährige ununterbrochene Tätigkeit in Südtirol zu knüpfen.

Mit dem Finanzgesetz 2012 hat die Landesregierung für Neugründungen von Unternehmen in Südtirol die fünfjährige Befreiung von der Wertschöpfungssteuer IRAP eingeführt. Damit, so der Wirtschaftslandesrat, habe die Landesregierung vor allem jungen Unternehmen einen Teil des Steuerdrucks abgenommen.

Besonders in der Baubranche hat die Regelung dazu geführt, dass Betriebe von auswärts von der IRAP-Befreiung profitierten, weil sie mit der Eröffnung einer Baustelle das Kriterium für eine Neugründung erfüllten, während für bestehende einheimische Unternehmen die Befreiung nicht zur Anwendung kommt.

Die Landesregierung ist heute mit der Einführung einer Auflage dieser Ungleichheit begegnet. „Wir haben die bestehende Regelung präzisiert, so dass jetzt nur noch jene Unternehmen von der IRAP-Befreiung profitieren, die ununterbrochen für mindestens fünf Jahre in Südtirol tätig sind. Dies gilt für alle neu gegründeten Unternehmen, während spezifisch bei Baustellen die Befreiung nur dann greift, wenn diese länger als sieben Jahre offen sind. Kann ein Unternehmen die ununterbrochene Tätigkeit nicht vorweisen, so ist die IRAP-Befreiung null und nichtig", erklärt der Wirtschaftslandesrat.

ohn

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