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Landesregierung: Ab 1. Jänner 2014 mehr Familiengeld

Das Familiengeld des Landes wird ab dem 1. Jänner 2014 verdoppelt. Familien mit Kleinkindern bis zu drei Jahren erhalten dann monatlich 200 Euro pro Kind. Dies hat die Landesregierung gestern (21. Oktober) auf Vorschlag des Sozial- und Familienlandesrates beschlossen.

Mit der Verdoppelung des Familiengeldes von bisher 100 auf künftig 200 Euro wird eine der grundlegenden Maßnahmen des neuen Familiengesetzes, nämlich die finanzielle Förderung der Familien, umgesetzt. Ziel der Verdoppelung des Beitrages ist auch eine stärkere Unterstützung der Betreuungstätigkeit zu Hause und somit ein weiterer Schritt hin zur Wahlfreiheit bei der Kleinkinderbetreuung. Für jene Familien, die ihre Kleinkinder in Kitas, Kinderhorten oder bei der Tagesmutter betreuen lassen, soll  das Familiengeld des Landes zur Bezahlung dieser Dienste beitragen.

Für den Bezug des Familiengeldes gelten ab 2014 leicht veränderte Regeln: Künftig ist für alle eine fünfjährige ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol Voraussetzung, unabhängig ob italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger. Bisher galt die fünfjährige Ansässigkeitsklausel nur für Nicht-EU-Bürger. Die Klausel, die zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern unterscheidet,  wurde aber von verschiedenen Urteilen als nicht zulässig erklärt. Zudem darf das Nettoeinkommen der Familie wie bisher 80.000 Euro nicht überschreiten, wobei in Zukunft im vollen Umfang die Kriterien der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zur Anwendung kommen.

"Die bereits heute vorgesehene relativ hohe Einkommensgrenze wird beibehalten, damit auch Familien, die dem Mittelstand angehören, die Leistung erhalten. Rund 90 Prozent der Familien mit Kleinkindern in Südtirol werden dank der Verdoppelung des Familiengeldes finanziell stärker unterstützt als bisher", so der Familienlandesrat.  Insgesamt wird das Land laut Auskunft des Landesrats künftig rund 32 Millionen Euro für das Familiengeld des Landes ausgeben. Bisher waren es jährlich rund 16 Millionen Euro.

Für die Bezieher des Familiengeldes des Landes ändert sich rein operativ nichts: Wie bisher wird das Familiengeld auch weiterhin monatlich ausbezahlt, ebenso muss auch nur ein einziges Mal um das Familiengeld angesucht werden. Bei einer Adoption oder einer familiären Vollzeitanvertrauung wird ebenfalls wie bisher das Familiengeld für drei Jahre gewährt. Um in den Genuss des erhöhten Familiengeldes des Landes zu kommen, müssen die derzeitigen Bezieher kein neues Ansuchen abgeben, sondern sie erhalten die erhöhte Leistung bis zum Ende des dritten Jahres aufgrund des bereits geltenden Antrages.

Der Beschluss der Landesregierung hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen und den Bezug des regionalen Familiengeldes.

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