News / Archiv
News
Erste Sitzung der Landesregierung im Jahr 2003
LPA - Die Südtiroler Landesregierung ist heute Vormittag zu ihrer ersten Sitzung im neuen Jahr 2003 zusammengetreten. Erneut auf der Tagesordnung standen die Kollektivverträge für die Schuldirektoren sowie die Primare und Ärzte. Gesprochen wurde auch über gefährliche Transporte über die Brennerachse, über Sendeanlagen und Infrastrukturen zur Telekommunikation sowie über die Berufsausbildung.
Kollektivverträge für Schuldirektoren und ÄrzteVor einer endgültigen Einigung in Sachen Kollektivvertrag für Schuldirektoren stehen nach Ansicht von Landeshauptmann Luis Durnwalder Landesregierung und Gewerkschaften. Das selbe gilt für den Arbeitsvertrag für Primare und Ärzte: auch hier sieht der Landeshauptmann einen unmittelbaren Abschluss bevor, nachdem sich die Landesregierung heute Vormittag erneut mit den Vertragsentwürfen befasst und verschiedenen "kleineren" Forderungen nachgekommen ist, ohne allerdings von den festgelegten Grundsätzen abzuweichen: also für die Direktoren keinen höheren Koeffizienren für die Zulagenberechnung zuzulassen als in der Landesverwaltung und den Ärzten keine freiberufliche Tätigkeit außerhalb der öffentlichen Sanitätseinrichtungen zuzugestehen. Nun geht der heute von der Landesregierung bejahte Text wieder an die Gewerkschaften.
Gefahrengut-Transit
Die Landesregierung will informiert werden, wenn gefährliche Güter durch Südtirol transportiert werden. Derzeit melden die zuständigen Staatsstellen nur den Transport radioaktiver Materialien sowie von Gefahrengütern der Streitkräfte (v. a. Sprengstoff) der Landesverwaltung. Nach dem Unfall vom vergangenen Wochenende bei Waidbruck kam das Thema des Gefahrengut-Transits durch Südtirol bei der heutigen Montagssitzung zur Sprache. Nachdem der Staat für diesen Bereich zuständig ist, will das Land zumindest auf eine ausreichende Information drängen, um in Notfällen schnell und wirksam einschreiten zu können. Landeshauptmann Luis Durnwalder wird daher erneut an Umweltminister Altero Matteoli schreiben und mit Nachdruck diese Informationen fordern. Bereits vor einem Jahr war Lh Durnwalder mit dieser Bitte an den Umweltminister herangetreten.
Landesplan für Kommunikationsinfrastrukturen
Mit dem Landesplan für Kommunikationsinfrastrukturen, der sich in Ausarbeitung befindet, hat sich die Landesregierung heute befasst. Sie hat dabei zwei Zuständigkeitsgrundsätze festgelegt: Innerhalb der Ortschaften soll die Zuständigkeit für die Sendeanlagen und anderen Kommunikationsinfrastrukturen bei der Gemeinde, sprich beim Bürgermeister liegen, für Infrastrukturen außerhalb der Ortschaften wird die Landesregierung zuständig sein. Beschlossen wurde heute auch, eine Kommission mit der Erarbeitung des Planes zu befassen, in der Landschaftsschutzbehörde, Umweltagentur, Raumordnungsbehörde und Rundfunkanstalt RAS vertreten sein sollen.
Berufsbildung: Planvorgaben
Mindestens zehn und nicht mehr als 25 Schüler groß sollen die Unterrichtsklassen in der Berufsbildung sein. Sofern ein behinderter Schüler die Klasse besucht, wird die Höchstzahl auf zwanzig Schüler herabgesetzt. Ausnahmen sind möglich, müssen aber Fall für Fall genehmigt werden. Diese Grundsätze zur Klassenbildung in der Berufsbildung hat die Landesregierung heute auf Vorschlag der zuständigen Landesrätinnen Sabina Kasslatter-Mur und Luisa Gnecchi festgeschrieben.
Stundensatz für Lehrlinge
Festgelegt wurden heute auch die Beträge, mit denen Lehrlinge für ihre Arbeit im Rahmen von Betriebspraktika entlohnt werden. Für Lehrlinge der ersten Klasse sind dies 2,6 Euro je Stunde, für Lehrlinge der zweiten Klasse 3,6 Euro je Stunde und Lehrlinge, die die dritte Klasse besuchen, sollen 4,6 Euro je Stunde erhalten. Berufsschülermüssen jährlich mindestens 500 Praktikastunden absolvieren.
Invaliden, Blinde, Taubstumme: höhere Renten und Zulagen
Angehoben hat die Landesregierung heute die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme. Ab 01. Januar 2003 beträgt die monatliche Rente für Voll- und Teilinvaliden, für Blinde und Taubstumme 271,26 Euro im Monat, das sind 2,4 Prozent mehr als bisher. Auf 86,51 Euro erhöht wurde auch die monatliche Ergänzungszulage für Zivilblinde, während jene für Vollblinde beziehungsweise für Blinde mit einem Rest von Sehvermögen am 01. Januar 2003 61,80 Euro beträgt.
Badeseen 2003
Auch im Wolfsgrubner See darf in der kommenden Badesaison gebadet werden. Die Wasserqualität des Sees am Rittner Hochplateau hat sich auch dank der Maßnahmen der zuständigen Landesämter soweit verbessert, dass die Landesregierung ihn in das Verzeichnis der Badegewässer für das Jahr 2003 aufgenommen hat. Dieses Verzeichnis wird zu Beginn jeden Jahres von der Landesregierung genehmigt. Die Grundlage dafür bilden die Messergebnisse des für Wasseranalysen zuständigen Labors der Umweltagentur, die den auf gesamtstaatlicher Ebene vorgegebenen Grenzwerten entsprechen müssen. Gebadet werden darf nach wie vor im Kalterer See, in den beiden Montiggler Seen, im Völser Weiher, im Pragser Wildsee, im Unterfennberger See, im Felixer Weiher (Tret-See) und im Vahrner See.
Naturparkbetreuer
Um eine gute Betreuung der Naturparkbesucher ist die Landesregierung auch weiterhin bemüht. Daher beschloss sie heute, auch während der kommenden Sommersaison zusätzliches Personal zu beschäftigen: Insgesamt zwanzig Naturparkbetreuer sollen in den sieben Naturparken Südtirols zum Einsatz kommen.
Raumordnung: Lh weist Kritik zurück
Als unbegründete Anschuldigungen hat der Landeshauptmann im Rahmen der Montagspressekonferenz die Kritik an einem Änderungsantrag zum Urbanistikgesetz zurückgewiesen, den er und Landesrat Hans Berger eingebracht hatten. "Dieser Antrag schafft keineswegs Möglichkeiten, neue gewerblich nutzbare Bauten zu errichten, " so der Landeshauptmann, "vielmehr wollen wir dadurch erreichen, dass Landwirte bestehende Bauten, alte Wirtschaftsgebäude für einen Nebenerwerb nutzen, zu dem das Gesetz sie ermächtigt und für dessen Ausübung sie ansonsten neu bauen oder Teile ihres Wohnhauses benützen müssten."
jw