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Beiträge im Sport und Freizeitbereich: Bis 31. Jänner ansuchen

LPA - Sportvereine, - verbände und Freizeitvereine können bis zum Freitag, 31. Jänner 2003, beim Landesamt für Sport in Bozen um Beiträge in den von ihnen betreuten Bereichen ansuchen. Auch Gemeinden können für den Sportbereich um Gelder aus dem Landesbudget ansuchen.

Das Land gewährt Beihilfen für die ordentliche Jahrestätigkeit sowie für Sport- und Freizeitveranstaltungen, den Ankauf von Geräten, für Fortbildungskurse oder die Einrichtung und den Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen. Sportvereine, -verbände und Freizeitvereine können um diese Beiträge bis zum 31. Jänner 2003 ansuchen.

Auch Gemeinden können um Beiträge im Bereich Sport und Freizeit ansuchen. Wenn ihre Vorhaben in das Maßnahmenprogramm 2003 für den Sportstättenbau fallen, bezahlt das Land einmalige Beiträge oder übernimmt die Garantie und Tilgung der Darlehen.

Die entsprechenden Anleitungen und Gesuchsvordrucke wurden bereits allen aktenkundigen Vereinen und Verbänden sowie allen Gemeinden übermittelt. Die Gesuchsvordrucke liegen auch im Landesamt für Sport, Crispistraße 3, in Bozen (Telefonnummer 0471 412680/81) auf. Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag auch Nachmittags von 14.30 bis 16.30 Uhr. Die Gesuchsvordrucke können auch über das Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/sport abgerufen werden.

SAN

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