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Beiträge an Vereinigungen im Gesundheitswesen: Ansuchen bis 31. Jänner

LPA - Um Beiträge aus dem Landesbudget können Vereinigungen und Körperschaften im Gesundheitswesen bis zum 31. Jänner 2003 beim Landesamt für Krankenhäuser in Bozen ansuchen.

Wie das Landesamt für Krankenhäuser der Landesabteilung Gesundheitswesen mitteilt, wurde der 31. Jänner 2003 17 Uhr als Endtermin für die Einreichung von Beitragsgesuchen an Vereinigungen und Körperschaften im Sinne des Landesgesetzes vom 15.01.1977 Nr. 2 für das Jahr 2002 (Gewährung von Beiträgen im sanitären Bereich) festgesetzt.

Die Gesuche um Beiträge für Investitionen, Subventionen und um Beihilfen für Antragssteller die im sozio-sanitären Bereich tätig sind, können im Sekretariat des Landesamtes für Krankenhäuser, Freiheitsstraße 23, Bozen im 8. Stock (Telefon 0471 411620) eingereicht werden. Jeden Vormittag erteilt Frau Gabriele Gritsch (6. Stock des gleichen Gebäudes) unter der Telefonnummer 0471 411638 entsprechende Auskünfte.

Beim Landesamt für Krankenhäuser sind auch die notwendigen Unterlagen für die Gesuche erhältlich. Im Internet sind die Gesuchsformulare unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/formulare_d.htm. zu finden.

SAN

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