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Beitragsvorschüsse für Familienorganisationen und Elkis

LPA - Innerhalb 30. November 2013 können Familienorganisationen und Eltern-Kind-Zentren bei der Landesabteilung Familie und Sozialwesen um einen Beitragsvorschuss auf die ordentliche Jahrestätigkeit 2014 im Bereich Familienbildungsarbeit ansuchen.

Familienorganisationen und Elkis, denen 2013 ein Beitrag für die Durchführung der ordentlichen Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Beitragsvorschuss im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.

Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument unter www.provinz.bz.it/sozialwesen, Rubrik "Beiträge an Körperschaften > Beiträge an familienfördernde Körperschaften" hinterlegt. Es muss innerhalb 30. November 2013 bei der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, Familienservicestelle, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen eingereicht oder mittels Einschreiben oder per Pec übermittelt werden.

Die Landesabteilung macht darauf aufmerksam, dass Beiträge unter 1000 Euro für die Auszahlung des Vorschusses nicht berücksichtigt werden können.

SAN

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