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Altersheime: Finanzierung neu geregelt

Ab 2014 wird die Finanzierung der Altersheime durch das Land neu geregelt. Während bisher die Finanzierung hauptsächlich von der Pflegestufe der beherbergten Senioren abhing, gibt es künftig einen Einheitsbetrag pro dauerhafter Aufnahme. Dies hat die Landesregierung gestern Montag, 18. November, auf Antrag von Soziallandesrat Richard Theiner beschlossen.

Die Altersheime finanzieren sich vor allem über das Pflegegeld, das die Heimbewohner neben einem Grundtarif an sie bezahlen. Eine Herabstufung der Pflegebedürftigkeit bedeutete deshalb bisher auch eine geringere Einnahme für das Heim. „Mit dem neuen Einheitsbetrag pro Heimbewohner können die Altersheime die Einnahmen genauer kalkulieren. Das wirkt sich auch positiv auf das Personal aus, da die Finanzierung solider ist", unterstreicht Landesrat Theiner.

Zusätzlich zum Einheitsbetrag pro Heimbewohner werden die Heime zusätzlich noch Geld für besonders aufwendige Pflegeleistungen und Betreuung - wie etwa für die Kurzzeitpflege, Übergangspflege oder besondere Betreuungsformen für an Demenz erkrankte Personen - erhalten.

Die neue Regelung ist auch für die Heimbewohner von Vorteil: Diese bzw. deren Angehörige oder die Gemeinde zahlen künftig nur noch den Grundtarif von durchschnittlich 50 Euro pro Tag an das Heim, während das zustehende Pflegegeld direkt zwischen Land und Heimen verrechnet wird. Zurzeit zahlt das Land das Pflegegeld an den Heimbewohner, der es anschließend zur Gänze an das Heim weitergeben muss. Künftig entfällt dieser Umweg. Verlässt der Heimbewohner das Altersheim wieder, um zu Hause betreut zu werden, erhält er das Pflegegeld wieder direkt ausbezahlt.

Bis 2016 ist eine schrittweise Annäherung an einen einheitlichen Einheitsbetrag für alle Heime vorgesehen. Zudem legte die Landesregierung am Montag erstmals landesweit einheitliche Richtlinien fest, nach denen ab 1. März 2014 die Rangordnung für die Aufnahme in die Heime erstellt werden muss. Bisher galten unterschiedliche Kriterien für die Aufnahme in ein Altersheim. Künftig wird die Pflegebedürftigkeit mit 40 Prozent gewertet, die soziale, familiäre und Wohnungssituation fließen zu 30 Prozent in die Wertung hinein, die Wartezeit seit Antragstellung zu 10 Prozent. Wie die restlichen 20 Prozent gewertet werden, darüber kann jedes Altersheim selbst entscheiden.

Das neue Finanzierungssystem und die Richtlinien für die Rangordnung für die Aufnahme wurde von der Landesabteilung Familie und Sozialwesen gemeinsam mit dem Verband der Seniorenwohnheime ausgearbeitet. Über die Bewertungskriterien für die Aufnahme werden die Altersheime Bewohner und Familien in Kürze informieren.

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