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Sozialvereine können bis 16. Dezember um Beitragsvorschuss ansuchen

LPA - Bis zum 16. Dezember können öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, um einen Beitragsvorschuss für die ordentliche Jahrestätigkeit 2014 ansuchen. Darauf macht die Landesabteilung Familie und Sozialwesen aufmerksam.

Öffentliche und private Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind und denen im laufenden Jahr 2013 ein Beitrag für die ordentliche Jahrestätigkeit gewährt worden ist, haben Anrecht auf einen Beitragsvorschuss für laufende Ausgaben im Ausmaß von 70 Prozent des im Vorjahr gewährten Beitrages.

Das Gesuchsformular ist als beschreibbares PDF-Dokument in der Internetseite www.provinz.bz.it/sozialwesen, unter der Rubrik "Beiträge an öffentliche und private soziale Körperschaften" hinterlegt. Es muss innerhalb Montag, dem 16. Dezember, im jeweils zuständigen Amt (Amt für Familie, Frau und Jugend 24.1, Amt für Senioren und Sozialsprengel 24.2 oder Amt für Menschen mit Behinderung 24.3) der Landesabteilung Familie und Sozialwesen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, Bozen eingereicht oder mittels Einschreiben oder mittels zertifizierter elektronischer Post (posta elettronica certificata Pec) disabilita.behinderung@pec.prov.bz.it übermittelt werden.

mac

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