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Pendlerbeitrag: Bis zum 30. November online ansuchen

Pendler können die Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2012 noch bis zum 30. November 2013 online einreichen. Das Mobilitätsressort weist darauf hin, dass die Anträge schnell und einfach über die Bürgerkarte bzw. den E-Government-Account abgegeben werden können. Die Beiträge werden nach den bisher gültigen Kriterien vergeben.

Zur Erinnerung: Weil die Zulassungskriterien für die Pendlerbeiträge überarbeitet wurden, hatte die Landesregierung ein Gesuchsstopp für das laufende Jahr verfügt und Mobilitätslandesrat Thomas Widmann mit der Anpassung des Fördersystems beauftragt. Die neuen Kriterien wurden nach intensiven Beratungen mit Arbeitnehmervertretern und Verbraucherschützern im Juli 2013 verabschiedet und werden ab 1. Januar 2014 zur Anwendung kommen. Sie enthalten einige neue Ansätze, etwa Anreize zur Bildung von Fahrgemeinschaften, höheres Kilometergeld, die Einführung einer Einkommensobergrenze und neue Mindestentfernungen.

Zugleich ist beschlossen worden, dass trotz der schwierigen Finanzlage die Gesuche für das Jahr 2012 wieder angenommen werden. Seit 19. August und noch bis 30. November 2013 können Pendler ihre Ansuchen für Fahrtkostenbeiträge für das Jahr 2012 einreichen, angenommen werden diese ausschließlich online. Die Vergabe der Beiträge erfolgt nach den bisher gültigen Kriterien. Der Fahrtkostenbeitrag wird demnach vorerst noch jenen Arbeitnehmern gewährt, die in der EU oder in der Schweiz ansässig sind, innerhalb der Region arbeiten und an mindestens 120 Tagen im Jahr eine Strecke von mehr als zehn Kilometern vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen, falls auf der Strecke keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren; öffentliche Verkehrsmittel verkehren, deren Nutzung jedoch eine Gesamtwartezeit von mindestens 60 Minuten auf der Hin- und Rückfahrt beträgt oder die nächstgelegene Bus- oder Bahnhaltestelle mehr als 7 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. In diesem Fall wird für den Beitrag nur die Strecke vom Wohnort bis zur Haltestelle berechnet.

Der Fahrtkostenbeitrag wird nicht gewährt, wenn ein Arbeitnehmer ein kostenloses Dienstfahrzeug benutzt, eine Fahrtkostenzulage vom Arbeitgeber erhält oder der zu gewährende Beitrag weniger als 150 Euro ausmacht. „Die Abwicklung über das E-Government erlaubt eine schnellere Bearbeitung erlaubt und ist auch mit einer Vereinfachung für die Bürger verbunden", so Landesrat Widmann. Der Gesuchsteller erhält sofort nach der Beantragung eine Rückmeldung per E-Mail über die erfolgte Datenübermittlung. Die Gebühr für die 16-Euro-Stempelmarke wird zudem einfach vom gewährten Beitrag abgezogen.

Der Online-Antrag muss nicht vom Anspruchsberechtigten persönlich, sondern kann auch von einer dritten Person gestellt werden, und zwar entweder mithilfe der aktivierten Bürgerkarte des Antragstellers über das entsprechende Lesegerät oder über einen anonymes E-Government-Account, der schnell und unkompliziert im Moment der Beantragung erstellt werden kann.

Bei der Beantragung anzugeben sind unter anderem die Anzahl der Arbeitstage im Bezugsjahr bzw. die Turnusse, für die die Zugangsvoraussetzungen zutreffen; die Entfernung in Kilometern vom Wohnort zum Arbeitsplatz bzw. zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs (Eigenangabe) sowie die Berechnung der Wartezeiten bei Benützung der Öffis auf der Hin- und Rückfahrt.

Alle weiteren Informationen sind im Bürgernetz unter dem Stichwort „Pendler" verfügbar; telefonische Auskünfte erteilt man in der Abteilung Mobilität unter den Rufnummern 0471 415491 oder 0471 415492 sowie per E-Mail an PendlerBeitraege@provinz.bz.it.

 

ohn

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