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Neue Regeln für das Vorsorgepaket
LPA - Die Rente der Zivilinvaliden, Blinden und Taumstummen sowie die Begleitzulage zählen nicht als Einkommen, so geht es aus den neuen Kriterien zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation der Familien hervor, welche die Region für das Vorsorgepaket festgelegt hat.
Die neue Verordnung der Region für die Verwaltung des Vorsorgepaketes, die im Amtsblatt der Region Nr. 53/2002 veröffentlicht wurde, sieht neue Kriterien zur Ermittlung der wirtschaftlichen Situation der Familien vor. Aufgrund der neuen Regelung zählen Kriegsrenten, Unfallrenten, Unterhaltszahlungen für die Kinder, Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme einschließlich Begleitzulage nicht als Einkommen. Die neuen Kriterien werden seit dem 1. Januar heurigen Jahres angewandt. Die wirtschaftliche Situation der Familie wird einmal für die Berechnung des Versicherungsbeitrages für das Geburtengeld, der Betreuungszulage, und des Tagegelds bei Krankenhausaufenthalten und bei Hausunfällen berücksichtigt. Zum zweiten wird die wirtschaftliche Situation zur Berechnung des ergänzenden Familiengeldes herangezogen.
Weitere Auskünfte in dieser Sache erteilt das Landesamt für Ergänzungsvorsorge unter der grünen Nummer 8000-18796 oder das Patronat.
SAN