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Patientenmobilität in der Euregio: Realität und Baustelle

LPA - Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität stellt die Europaregion vor große Herausforderungen. Dies wurde am Freitag in Trient bei der Rechtstagung zum Patientenmobilität der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino deutlich. Im Mittelpunkt stand der Umsetzung der EU-Richtlinie aus Sicht der Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger und vor allem der Patienten. Unabhängig von den Umsetzungsschwierigkeiten bleibt die Versorgung der Südtiroler und Trentiner Patienten in Innsbruck, dem häufigsten Fall bestehender Patientenmobilität, weiterhin im vollem Umfang erhalten, wurde betont.

Einen Veranstaltungsschwerpunkt bildete eine Podiumsdiskussion mit Rechts- und Gesundheitsexperten aus den drei Ländern der Europaregion

Nach einem Gruß der Rektorin der Universität Trient, Daria de Pretis, und dem Dekan der juristischen Fakultät, Giuseppe Nesi, wurde die 3. Rechtstagung der Europaregion eröffnet, die vom Gemeinsamen Büro der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino in Zusammenarbeit mit der Euroregionalen Vereinigung für vergleichendes öffentliches Recht und Europarecht und den Gastgebern organisiert wurde. Hundert Teilnehme befassten sich mit der Richtlinie 24/2011 der Europäischen Union. Diese hält die Mitgliedsstaaten dazu an, die nötigen rechtlichen Rahmenbedingen für die Patientenmobilität bis zum 25. Oktober 2013 zu schaffen. In Italien wurde diese Frist auf den 4. Dezember2013 verschoben, auch in Österreich wurde die Richtlinie noch nicht umgesetzt.

Bei der ganztätigen Veranstaltung, die in der juristischen Fakultät der Universität Trient abgehalten wurde, ging es um das Gesundheitsrecht im Allgemeinen, besonders aber um den Kontext und die Inhalte der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität. Einen Veranstaltungsschwerpunkt bildete eine Podiumsdiskussion mit Rechts- und Gesundheitsexperten aus den drei Ländern der Europaregion, die über die grenzüberschreitende Mobilität der Patienten und die zukünftigen Veränderungen diskutierten, sowie auf die vielen Fragen aus dem Podium eingingen. Gegenstand des Runden Tisches war neben auch die Frage, was sich durch die Patientenmobilität für den Patienten ändern werde. "In Südtirol ist die Bevölkerung sehr sensibilisiert, da wir traditionell Gesundheitsleistungen in Nordtirol und Österreich in Anspruch nehmen. Diese können selbstverständlich auch weiterhin in Anspruch genommen werden", so Martin Matscher vom Amt für internationale Krankenmobilität des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Südtirol und das Trentino können aufgrund der konkurrierenden Zuständigkeit erst selbst aktiv werden, wenn die staatlichen Regelungen vorliegen.

Für Tirol berichtete Hansjörg Schlögl, Leiter der Abteilung Patientenverrechnung der Tiroler Landeskrankenanstalten, dass die österreichische Rechtslage die Patientenmobilität größtenteils vorweggenommen habe. Es ist bereits jetzt jedem ausländischen Patienten möglich, vorab einen Kostenvoranschlag zu bekommen und mit dem Kostenträger zuhause abzuklären, ob die Kosten für den Eingriff übernommen werden. Darüber hinaus müsse jedoch berücksichtigt werden, dass in Tourismusgebieten wie Tirol die Behandlung ausländischer Patienten sehr aufwändig ist, da vielfach Dolmetscher hinzuzuziehen sind. Für Fabio Cembrani wird die Frage der Kostenübernahme eine Schlüsselfrage, da die Krise in Italien auch das Gesundheitssystem stark unter Druck setzt. Cembrani geht davon aus, dass es hier allein schon aus ökonomischen Gründen weiterhin eine Beschränkung auf den italienischen Behandlungskatalog LEA und Vorabgenehmigung der Eingriffe geben wird müssen.

Am Nachmittag kamen dann Beispiele aus der Praxis zur Sprache. Referenten aus der gesamten Europaregion beleuchteten die ökonomischen Auswirkungen der Richtlinie, über Tourismus im Gesundheitswesen und betrachteten die Richtlinie aus der Sicht der Patienten. Im Saal waren Experten und Entscheidungsträger aus dem Gesundheitsbereich, Rechtsexperten und Mitarbeiter der Krankenkassen sowie der Patientenvertretung aus der gesamten Europaregion anwesend.

jw

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