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EU-Patientenfreiheit: Landesregierung steckt Rahmen ab

Seit 25. Oktober gilt in der EU die Patientenfreiheit. Jeder Bürger hat also das Recht, sich in der EU einer Behandlung zu unterziehen und die Kosten rückerstattet zu bekommen. Die Landesregierung hat heute (2. Dezember) den rechtlichen Rahmen dafür abgesteckt und auch entschieden, Behandlungen in Privatkliniken und bei Privatärzten in Südtirol jenen im Ausland gleichzustellen.

Obwohl die EU-Richtlinie zur Patientenfreiheit schon seit über einem Monat gilt, fehlt in Italien noch das Dekret zu deren Umsetzung: "Dieses Dekret muss abgewartet werden, bevor man Bestimmungen per Landesgesetz festlegt und die technischen Details regelt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Nichtsdestotrotz hat die Landesregierung heute jene Bestimmungen auf Südtirol heruntergebrochen, die auch ohne staatliches Dekret bereits anwendbar sind. Der Rahmen steht also, auch wenn der formelle Beschluss erst am kommenden Montag gefasst wird.

Die EU-Richtlinie gilt demnach nur für planbare (also nicht dringenden) Behandlungen und der Anspruch auf Rückerstattung nur für die 28 EU-Staaten, also etwa nicht für die Schweiz. Egal ist, ob die Behandlung in öffentlichen oder privaten Gesundheitseinrichtungen vorgenommen wird. Mehr noch: "Wir haben in diesem Zusammenhang auch festgelegt, dass die selben Rückerstattungs-Regeln wie für das Ausland für Behandlungen in privaten Kliniken und Praxen in Südtirol gilt", so der Landeshauptmann.

Ein Recht auf Rückvergütung gibt's indes nur für Bürger, die zum Zeitpunkt von Verschreibung und Behandlung ihren Wohnsitz in Südtirol haben und in den Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind. Für sie gilt als Voraussetzung einer Rückvergütung, dass die Behandlung auf Verschreibung des Haus- oder eines Facharztes erfolgt. "Ohne das dafür vorgesehene rote Rezept gibt es auch keine Rückvergütung", so Landesrat Richard Theiner, der ergänzt: "Uns ist es ein Anliegen, dass die Bürger diese neuen Möglichkeiten nutzen können und wir wollen sie darauf so gut wie möglich vorbereiten."  

Gefasst hat die Landesregierung heute auch eine Entscheidung zur Höhe der Rückvergütungen. Demnach richtet sich diese nach dem bereits bestehenden Landestarifverzeichnis für medizinische Behandlungen. "Weil diese Tarife häufig unter den tatsächlichen Kosten einer Behandlung im Ausland liegen, muss der Patient sich im Klaren darüber sein, dass er alles, was über dem Tarif liegt, selbst zahlen muss", so Theiner.

Der Gesundheitslandesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass sich bei dringenden Behandlungen im Ausland nichts ändert. "Wird die Gesundheitskarte vorgelegt, werden die Kosten solcher Behandlungen auch weiterhin zur Gänze vom Südtiroler Sanitätsbetrieb übernommen", so Theiner. Ebenfalls zur Gänze werden die Kosten für Behandlungen getragen, für die Patienten vom Sanitätsbetrieb in Kliniken im Ausland überstellt werden.

Um dem Informationsbedarf im Zuge der Umsetzung der EU-Patientenfreiheit zu decken, wird es Ansprechpartner in den Sprengeln geben. Bis diese ihre Tätigkeit aufnehmen, gibt's alle Informationen im Amt für internationale Patientenmobilität des Südtiroler Sanitätsbetriebs in Bozen. Dort gibt's allerdings keine Auskunft zu Qualitäts- oder Sicherheitsstandards ausländischer Einrichtungen. "Wir empfehlen daher, sich vom ausländischen Behandelnden die geplanten Leistungen anführen zu lassen, um ein genaues Bild darüber zu bekommen, was und wie viel später rückvergütet werden kann", so der Landesrat.

chr

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