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Kinderbetreuung: Ab 2014 einheitliche Tarife - Gemeindeübergreifende Lösung

Die selben Mindest- und Höchsttarife für die Kleinkinderbetreuung wird es ab 2014 im ganzen Land geben. Dies hat die Landesregierung heute (2. Dezember) beschlossen. Auch eine Lösung für eine Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde wurde heute gefunden.

Der heutige Beschluss ist eine Umsetzung einer Vorgabe des Familiengesetzes, das vorsieht, dass die Tarife innerhalb der Kleinkinderbetreuung vereinheitlicht werden. "Das gilt für die derzeit unterschiedlichen Tarife zwischen den Gemeinden, aber auch zwischen den Betreuungsformen, also für Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütter", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Derzeit bieten diese drei Betreuungsformen rund 2500 Betreuungsplätze im ganzen Land.

Die erste Folge der von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Neuregelung ist eine für die Familien erfreuliche: Sehr viele Familien werden für Kitas und Tagesmütter künftig weniger bezahlen müssen als bisher. Mehr noch: "Berücksichtigt man auch die Erhöhung des Kindergeldes Anfang 2014 auf 200 Euro, dann werden so gut wie alle Familien weniger belastet als bisher", so Theiner. Beide Maßnahmen seien eng gekoppelt. "Nachdem das Kindergeld um 100 Euro erhöht wird und die Tarifanpassungen deutlich weniger ausmachen werden, bleibt den Familien unterm Strich mehr", so der Landesrat. 

Festgelegt hat die Landesregierung heute für die Kitas und den Tagesmutterdienst einen Mindesttarif von 0,90 Euro pro Stunde, der Höchsttarif liegt bei 3,65 Euro. Wie bisher gelten die geförderten Tarife für eine Höchstzahl von 160 Stunden im Monat, wobei auch die bisher unterschiedliche Handhabung der Abrechnung von Abwesenheiten vereinheitlicht worden ist. Für den Kinderhort beträgt der Tagestarif mindestens sieben und höchstens 17 Euro bei normalen Öffnungszeiten. Wie viel die Familien innerhalb der heute festgelegten Rahmen tatsächlich bezahlen müssen, hängt wie bisher von der Bewertung der wirtschaftlichen Lage der Familie ab. "Es ist gewährleistet, dass der Tarif an die finanziellen Möglichkeiten der Familie gebunden ist", so Theiner.

Gefunden wurde zudem eine Lösung für das Problem einer Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde: "Immer mehr Pendler wollen ihre Kinder an ihrem Arbeitsort betreut wissen", so Landeshauptmann Durnwalder. Dies war bis dato nicht möglich, weil die Abrechnung der öffentlichen Beiträge - jener von Land und Gemeinde also - nicht geregelt war. Heute hat man nun beschlossen, dass sich die Wohnsitzgemeinde nur an den Kosten beteiligen wird, falls sie der Betreuung in einer anderen Gemeinde zugestimmt hat. "Der Beitrag der Herkunftsgemeinde orientiert sich dabei an dem, was sie auch in der eigenen Gemeinde zahlt", so der Landeshauptmann.

chr

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