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Technisches Problem: Ansuchen um Pendlerbeiträge von 9. bis 13. Dezember

Eigentlich hätten Ansuchen um Pendlerbeiträge für das Jahr 2012 bis 30. November eingereicht werden müssen. Nachdem an diesem Tag aber ein Informatik-Problem das Einreichen unmöglich gemacht hat, wird eine neue Frist gesetzt. Beitragsansuchen können demnach von 9. bis 13. Dezember gestellt werden - online und mit der Bürgerkarte.

Nach dem technischen Gebrechen am 30. November hat die Landesabteilung Mobilität entschieden, all jenen, die wegen des Informatik-Problems ihre Ansuchen nicht rechtzeitig abgeben konnten, eine zweite Chance zu geben. Sie können demnach von Mitternacht des 9. Dezember, Montag, bis 23.59 Uhr des 13. Dezember, Freitag, ihre Ansuchen um Pendlerbeiträge online einreichen. Es genügt die Bürgerkarte und ein zertifizierter E-Government-Account. Für all jene, denen letzterer fehlt, bleibt also noch Zeit, ihre Bürgerkarte in der Gemeinde zu aktivieren, das Kartenlesegerät zu beziehen und die nötige Software zur Nutzung der Karte auf ihrem Computer zu installieren. Wer damit Schwierigkeiten haben sollte, kann sich an das Call Center unter der Nummer 800 816 836 wenden, das werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt ist.

Spezifische Informationen zu den Pendlerbeiträgen gibt's ebenfalls telefonisch, und zwar unter der Nummer 0471 415491 bzw. 0471 415492), im Web unter der Adresse http://www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-az.asp?utm_source=homepage%2Dit&utm_medium=ElencoAZ&utm_content=P&utm_campaign=retecivica&bnsvaz_svid=1010540 oder per E-Mail an PendlerBeitraege@provinz.bz.it.

Dabei werden die 2012er Beiträge noch nach den bisher gültigen Kriterien vergeben. Der Fahrtkostenbeitrag wird vorerst also noch jenen Arbeitnehmern gewährt, die in der EU oder in der Schweiz ansässig sind, innerhalb der Region arbeiten und an mindestens 120 Tagen im Jahr eine Strecke von mehr als zehn Kilometern vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Dies, falls eine von drei Voraussetzungen gegeben ist: auf der Strecke verkehren keine öffentlichen Verkehrsmittel, die Gesamtwartezeit auf die Öffis würde mindestens 60 Minuten auf der Hin- und Rückfahrt betragen oder die nächstgelegene Bus- oder Bahnhaltestelle liegt mehr als sieben Kilometer vom Wohnort entfernt. In letzterem Fall wird für den Beitrag nur die Strecke vom Wohnort bis zur Haltestelle berechnet.

Nicht gewährt wird der Fahrtkostenbeitrag, wenn ein Arbeitnehmer ein kostenloses Dienstfahrzeug benützt, eine Fahrtkostenzulage vom Arbeitgeber erhält oder der zu gewährende Beitrag weniger als 150 Euro ausmacht.

chr

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