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Einheitliche Tarife für Kinderbetreuung: Rechenbeispiele online

Wer wissen möchte, was künftig für die Betreuung von Kleinkindern an Kosten anfällt, kann einen Blick in das Südtiroler Bürgernetz werfen. Auf der Homepage der Landesabteilung Sozialwesen findet sich eine Reihe von Rechenbeispielen, die sich aus dem vergangene Woche von der Landesregierung gefassten Beschluss zur Vereinheitlichung der Betreuungstarife ergeben.

Nach der Vorgabe durch das Familiengesetz und dem Beschluss der Landesregierung von vergangener Woche gelten ab Anfang 2014 neue Tarife für die Kleinkinderbetreuung. Zum ersten Mal sind nun einheitliche Mindest- und Höchsttarife für Kinderhorte, Kindertagesstätten und Tagesmütterdienste im ganzen Land vorgegeben worden. "Sehr viele Familien werden künftig weniger bezahlen, so gut wie alle werden entlastet, wenn man auch noch die Verdoppelung des Kindergeldes einrechnet", so Familienlandesrat Richard Theiner, der seine Rechnung auf einfache Vorgaben stützt: "Auch wenn je nach Einkommens- und Familiensituation einige für die Betreuung künftig mehr bezahlen werden, bleibt ihnen mit den 100 Euro monatlich mehr an Familiengeld unterm Strich mehr als bisher", so Theiner.

Um die Veränderungen im Tarifgefüge zu veranschaulichen und zudem zu zeigen, wie sich die Anpassungen auf verschiedene Familiensituationen auswirken, hat die Landesabteilung Sozialwesen nun eine ganze Reihe von Tabellen und Rechenbeispielen veröffentlicht, und zwar auf ihrer Homepage im Südtiroler Bürgernetz (www.provinz.bz.it/sozialwesen) unter der Rubrik "Aktuelles". So findet sich darin auch eine Übersicht über die ab Anfang 2014 geltenden Höchst- und Mindesttarife sowie ein Vergleich mit den bisher geltenden Tarifen.

So galten für den Tagesmütterdienst bis dato Stundentarife zwischen 0,53 und 6,53 Euro, während diese ab 1. Jänner 2014 nur noch zwischen 0,90 und 3,65 Euro schwanken dürfen. Auch in den Kitas wird die Schwankungsbreite der Tarife deutlich enger, die Höchsttarife werden gesenkt. Mussten bisher von 0,53 bis 4,00 Euro pro Stunde gezahlt werden, sind es künftig zwischen 0,90 und 3,65 Euro. Für den Kinderhort gelten dagegen Tagessätze, die bisher von 4,28 bis 15,94 Euro geschwankt haben. Sie werden ab 2014 auf 7 bis 17 Euro angepasst. Die Schwankungen ergeben sich übrigens aus der Tatsache, dass die Stunden- und Tagestarife an das auf der Grundlage der EEVE-Kriterien erhobene Familieneinkommen gekoppelt sind.

chr

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