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Seniorenwohnheime: Neue Regeln bei Finanzierung und Rangordnungen

LPA - Mit Jahresbeginn 2014 gilt für die Südtiroler Seniorenwohnheime ein neues Finanzierungssystem, das sich auch auf die Bezahlungsmodalitäten des Tagessatzes durch die Bewohnenden und Angehörigen auswirkt. Einheitlich geregelt wird im neuen Jahr auch die Erstellung der Rangordnungen für die Aufnahme in die Altersheime: Die neuen Richtlinien treten landesweit im März 2014 in Kraft.

Wie die Neuerungen im Detail aussehen und was sich für Heimgäste und Angehörige ab 2014 ändert, kann in einem Infoblatt auf der Webseite der Landesabteilung Familie und Sozialwesen unter www.provinz.bz.it/sozialwesen (Sektion "Aktuelles" Punkt "Alters- und Pflegeheime") nachgelesen werden.

jw

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