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Entwicklungszusammenarbeit: Beitragsansuchen für Projekte bis 31. Jänner

LPA - Noch bis zum 31. Jänner können Südtiroler Non-Profit-Organisationen für ihre Projekte im Bereich Entwicklungszusammenarbeit beim Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen um einen Beitrag ansuchen.

Die vorgelegten Projekte müssen darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Läderns des Südens zu verbessern, indem sie zur wirtschaftlichen, gesundheitlichen, gesellschaftlichen oder kulturellen Entwicklung vor Ort beitragen.

Projekte, die als geeignet und förderungswürdig eingestuft werden, können mit einem Beitrag bis zu 70 Prozent der anerkannten Kosten gefördert werden, wenn sie in Ländern angesiedelt sind, die in den Förderungskriterien als Schwerpunktländer der Entwicklungszusammenarbeit gelten. Für andere Projekte kann es eine Förderung von bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten geben.

Um einen Beitrag des Landes ansuchen können Non-Profit-Organisationen, die in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind und ihren Sitz in Südtirol haben.

Eingereicht werden müssen die Projektvorschläge, und zwar in doppelter Ausfertigung sowie die Finanzierungsansuchen. Die Gesuche sind innerhalb 31. Jänner 2014 im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im Landhaus 1 am Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen abzugeben.

Die Kriterien und der Leitfaden für die Abrechnung sowie die Vordrucke für Ansuchen und Projektbeschreibung gibt es direkt  im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (E-Mail-Adresse: eza.cooperazione@provinz.bz.it; Rufnummer: 0471 412132) sowie im Südtiroler Bürgernetz unter: www.provinz.bz.it/entwicklungszusammenarbeit.

SAN

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