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Pflegegeld und finanzielle Leistungen für Invaliden angehoben

LPA - Die finanziellen Leistungen für Pflege, Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose sind von der Landesregierung im Rahmen ihrer jüngsten Sitzung am gestrigen Dienstag (4. Februar) auf Antrag von Landesrätin Martha Stocker angehoben worden.

"Jahr für Jahr werden die finanziellen Leistungen etwas erhöht. Damit kann den Betroffenen selbst und auch den betreuenden Familien eine weitere Erleichterung geboten werden", so die Landesrätin für Sozial-, Gesundheitswesen und Sport. Auf ihren Antrag hat die Landesregierung die Erhöhung der finanziellen Leistungen für Pflege, Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose beschlossen.

Das Pflegegeld der Stufe 1 wird damit auf 547 Euro erhöht, und zwar von derzeit monatlich 541 Euro auf 547 Euro. Die Beträge der restlichen drei Pflegestufen zwei, drei und vier bleiben unverändert. "Derzeit beziehen fast 5.400 Pflegebedürftige das Pflegegeld der Stufe 1", so die zuständige Landesrätin. Sie verweist darauf, dass die monatliche Erhöhung um sechs Euro für das Land eine Mehrausgabe von rund 390.000 Euro mit sich bringt. Grund für die Anhebung der 1. Stufe ist die im Landesgesetz zur Pflegesicherung vorgesehene Anpassung an die Höhe des Begleitungsgeldes, das auf Staatsebene erhöht wurde.

Ebenso erhöht wurden mit gestrigem Beschluss die finanziellen Leistungen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose. Die Renten und Zulagen für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose werden rückwirkend ab Jänner 2014 angehoben. Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 434,16 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 504,07 Euro monatlich erhöht. Ab März 2014 werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für Januar und Februar ausbezahlt. In den restlichen Provinzen Italiens liegt die Höhe der Renten für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose im Jahr 2014 bei 279,19 Euro.

Die Beträge für die Begleitgelder, Sonderzulagen und die Kommunikationszulagen entsprechen jenen im restlichen Italien. Die Zulagen werden in Südtirol jedoch 13 Mal im Jahr ausbezahlt, im restlichen Italien nur 12 Mal. Die Ergänzungszulagen für Vollblinde und für Blinde mit Restsehvermögen hingegen gibt es nur in Südtirol.

Ebenfalls angehoben wurden schließlich die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Jahr 2013 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlose 16.449,85 Euro, für Teilinvaliden 4.795,57 Euro.

jw

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