News / Archiv

News

Nicht-EU-Bürger im öffentlichen Dienst: Voraussetzungen geschaffen

Auch wenn Nicht-EU-Bürger alle Voraussetzungen für eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst erfüllen, bleibt ihnen diese doch verwehrt. Grund ist die fehlende Sprachgruppen-Zugehörigkeitserklärung, für die die Landesregierung nun eine Lösung gefunden hat.

Die EU hat erst kürzlich in einer Richtlinie festgeschrieben, dass Nicht-EU-Bürger mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung beim Zugang zum öffentlichen Dienst EU-Bürgern gleichgestellt werden müssten. "Diese Gleichstellung ist bis dato in Südtirol an der fehlenden Sprachgruppenerklärung gescheitert", so Landeshauptmann Arno Kompatscher heute. Auch wenn Nicht-EU-Bürger demnach die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hatten, den geforderten Zweisprachigkeitsnachweis vorlegen konnten und sich auch noch in einem Stellenwettbewerb durchgesetzt hatten, blieben die Türen zum öffentlichen Dienst doch verschlossen.

Ähnlich gelagerte Fälle kennt man aus der Vergangenheit. So war es Bürgern aus anderen EU-Staaten lange ebenfalls verwehrt, eine Erklärung über ihre Sprachgruppenzugehörigkeit abgeben zu können, ebenso wie Schweizer Staatsbürgern, die in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden wollten. "Wir haben das Problem des Zugangs der Nicht-EU-Bürger nun nach demselben Muster gelöst, wie diese früheren Fälle", so Kompatscher: Demnach wird die Landesregierung die Präsidentin des Landesgerichts ersuchen, ein entsprechendes Dekret zu erlassen, das eine Ad-hoc-Sprachgruppenerklärung zulässt. "Ich bin überzeugt, dass es sich nur um einzelne Fälle handelt, wir hätten mit dieser Lösung aber auch dieses rechtliche Loch gestopft", so der Landeshauptmann.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap