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Familienbeirat: Erste Sitzung mit LRin Deeg

Landesrätin Waltraud Deeg hat sich heute (10. März) zur ersten Sitzung mit dem Familienbeirat des Landes getroffen. Dabei sind die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Familiengesetzes sowie die künftige Zusammensetzung des Beirates besprochen worden.

Der Familienbeirat tagte heute zum ersten Mal mit Landesrätin Waltraud Deeg. Foto: LPA/Leiter.

Der Familienbeirat ist 2013 mit dem neuen Landesgesetz zur Förderung und Unterstützung der Familie als beratendes Organ der Landesregierung zu familienrelevanten Themen ins Leben gerufen worden. „Der Beirat legt der Landesregierung Vorschläge zur Familienförderung und zur Anpassung der Gesetzgebung an neue Erfordernisse vor und arbeitet Gutachten und Empfehlungen zu familienrelevanten Themen aus. Es handelt sich also um ein wichtiges Organ, das in enger Abstimmung mit dem Familienressort die Umsetzung der Maßnahmen des neuen Familiengesetzes begleitet", betont Landesrätin Deeg.

Der Beirat ist ausgewogen zusammengesetzt und wird von Land, Gemeinden, Wirtschaft, Sozialpartnern, Familienorganisationen sowie den Dienststellen für Familien beschickt. „Diese Konstellation ermöglicht einen konstruktiven Austausch, der alle relevanten Interessensgruppen aus dem Familienbereich einschließt", so Deeg, die auch für die neue Legislaturperiode eine möglichst breite Aufstellung befürwortet. In diesem Sinne wurde auch der Vorschlag einer Aufstockung der Mitgliedszahl diskutiert und einvernehmlich angenommen, um eine möglichst repräsentative Zusammensetzung des Gremiums zu gewährleisten. Des Weiteren einigte man sich darauf, Arbeitsgruppen nach Themenschwerpunkten aufzustellen, um eine möglichst effiziente Arbeit zu gewährleisten.

„Das wichtigste Ziel des Beirates ist es, gemeinsam im Sinne der Familien und unter Berücksichtigung ihrer vielfältigen Bedürfnisse gute Politik zu machen. Daher erachten wir auch eine einheitliche und überparteiliche Koordinierung vonseiten des Familienressorts als sinnvoll und notwendig", erläutert Landesrätin Deeg, die die Präsidentschaft im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Beirats somit künftig selbst übernehmen wird.

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