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Landesregierung legt Grundsätze für neue Gemeindeimmobiliensteuer fest

GIS nennt sich die neue Gemeindeimmobiliensteuer, für die die Landesregierung heute (18. März) die Grundlagen definiert hat. Sie sehen nicht nur einen die meisten Erstwohnungen umfassenden Freibetrag vor, sondern auch eine Reduzierung des Steuersatzes für Gewerbeimmobilien. Der GIS-Entwurf wird nun einem umfassenden (aber kurzen) Begutachtungsverfahren unterzogen.

Erstmals nimmt das Land die neue Gesetzgebungsbefugnis für die Festlegung der Gemeindeimmobiliensteuer wahr und ersetzt die staatliche IMU bzw. Tasi durch die GIS. "In der Systematik baut die Steuer auf dem auf, was wir in den letzten 20 Jahren an Erfahrungen mit ICI und IMU gesammelt haben", so Landeshauptmann Arno Kompatscher heute nach der Sitzung der Landesregierung. Zudem nutze man die neuen legislativen Spielräume, um Schwachpunkte der staatlichen Steuern zu beseitigen und Entlastungen für Bürger wie Unternehmen durchzusetzen. "In der Abwicklung der Steuer haben wir diese zudem vereinfacht und unbürokratischer gestaltet", so der Landeshauptmann nach dem Grundsatzbeschluss der Landesregierung zum entsprechenden Gesetzentwurf.

Der Vorschlag der Landesregierung sieht einen Normsteuersatz von 0,76 Prozent des Katasterwerts vor, den Gemeinden wird dabei ein Spielraum von 0,5 Prozentpunkten nach oben und unten zugestanden. "Allerdings gilt dieser Normsteuersatz nur für Immobilien, für die das Gesetz nichts anderes festlegt", so der Landeshauptmann. So gibt es etwa eine Sonderregelung für Erstwohnungen. Diese sieht vor, dass die Erstwohnung mit 0,4 Prozent besteuert wird. Allerdings wird ein Steuerfreibetrag festgeschrieben, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A2, sieben Räume, entspricht und damit von Gemeinde zu Gemeinde variiert. "De facto entspricht diese Standardwohnung inetwa der klassischen Wohnung mit 110 Quadratmetern, für die deshalb keine GIS zu zahlen sein wird", so Kompatscher.

Gute Nachrichten gibt's auch für gewerblich genutzte Immobilien. Für diese wird sich der GIS-Satz auf maximal 0,56 Prozent belaufen, der Spielraum der Gemeinden beträgt noch einmal 0,1 Prozentpunkte nach unten. Schon mit dem gesetzlich festgelegten Satz würden die Unternehmen rund ein Viertel der Immobiliensteuer sparen, galt für die IMU doch ein Satz von 0,76 Prozent. "Insgesamt werden die Unternehmen dadurch um 20 Millionen Euro entlastet", so der Landeshauptmann.

Einfacher soll schließlich auch die Berechnung der Steuerschuld werden, indem auf den Katasterauszügen nicht nur der Katasterertrag angegeben werden soll, sondern auch der Katasterwert. "Kennt man diesen, ist die Steuerschuld leicht auszurechnen, man kann auch ohne Probleme prüfen, ob der von der Gemeinde zugesandte Vordruck stimmt", so Kompatscher heute.

Bis dato ist der GIS-Entwurf der Landesregierung ein Vorschlag, der in den kommenden zwei Wochen noch ein umfassendes Begutachtungsverfahren durchlaufen wird. So muss der Rat der Gemeinden ein Gutachten abgeben. "Dies sollte nur eine Formalität sein, weil wir bei der Ausarbeitung des Entwurfs bereits Experten des Gemeindenverbands beigezogen haben", so der Landeshauptmann. Der Entwurf wird zudem dem Familienbeirat übermittelt, der ihn auf seine Familientauglichkeit hin prüft, während die Steuer- und Wirtschaftsprüfer die technischen Aspekte unter die Lupe nehmen sollen. "Sie sind die, die täglich mit der Umsetzung zu tun haben, und können uns vielleicht schon vorab auf Probleme hinweisen", so Kompatscher. Und schließlich wird der Entwurf auch noch mit den Sozialpartnern besprochen, bevor er endgültig abgesegnet und dem Landtag zur Diskussion und Verabschiedung übermittelt wird.

chr

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