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Wirtschaftsförderung: Beitragsstopp von Landesregierung beschlossen

Der schon vorab angekündigte und gestern den Wirtschaftsverbänden auch offiziell verkündete Beitragsstopp in der Wirtschaftsförderung ist heute (18. März) von der Landesregierung formell beschlossen worden. Der Blick auf die Zahlen habe keine andere Möglichkeit zugelassen, so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der heute auch außerordentliche Maßnahmen zum Abbau der Rückstände angekündigt hat.

Abgerechnete Projekte sowie Beitragsversprechen für Investitionen in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro, dazu weitere Rückstände in der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von noch einmal 97 Millionen Euro haben sich in den letzten Jahren angehäuft. Ein Haufen, der tendenziell weiter wachsen würde, würde man so weitermachen wie bisher, erklärte Kompatscher heute nach der Sitzung der Landesregierung: "Die für die Beiträge im Jahr benötigten Mittel übersteigen die finanzielle Ausstattung der verschiedenen Wirtschaftskapitel, weshalb wir nicht einmal imstande wäre, die neuen Beiträge zu decken", so der Landeshauptmann.

Um demnach wachsende Rückstände und steigende Wartzeiten zu verhindern, hat die Landesregierung heute einen Stopp für Beiträge in der Wirtschaftsförderung beschlossen. Dieser Stopp wird genutzt, um die vorhandenen Rückstände so schnell wie möglich abzubauen. "Mit Mitteln in Höhe von 120 Millionen Euro wollen wir den Abbau noch beschleunigen", so Kompatscher, der darin einen wichtigen Beitrag sieht, der Wirtschaft dringend benötigte Liquidität zu verschaffen. Vom Beitragsstopp ausgenommen bleiben nur jene Förderungen, die als strategisch erachtet werden, allen voran jene für Innovation und Internationalisierung sowie die Kapitalbeiträge im Tourismus, in dem es bereits in den vergangenen Jahren einen Beitragsstopp gegeben hatte.

Parallel zum Beitragsstopp wurde auch einer grundlegenden Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung der Weg bereitet. Diese wird sich nach den Vorgaben der Landesregierung richten, die da lauten: Entlastung von Unternehmen auch auf Kosten von Förderungen, Darlehen über den Rotationsfonds anstelle von Beiträgen, Schwerpunktförderung anstelle von Gießkanne und Kleinbeiträgen.

chr

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