News / Archiv

News

Bienenschädliche Pflanzenschutzmittel: Ab Samstag Verbot in höheren Lagen

LPA - Ab Samstag, dem 5. April, gilt das Verbot, bienenschädigende Pflanzenschutzmittel in Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe auszubringen. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit.

Seit drei Jahrzehnten ist das Ausbringen bienengefährdender Pflanzenschutzmittel während der Zeit der Obstblüte in Südtirol verboten. In die Kategorie dieser Pflanzenschutzmittel fallen laut einer Auflistung der Landesabteilung Landwirtschaft alle Mittel, die einen der folgenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Chlorantraniliprol, Chlorpyriphos, Chlorpyriphos-methyl, Clothianidin, Cyflutrin, Cypermethrin, Deltamethrin, Emamectin, Esfenvalerat, Ethofenprox, Fenoxycarb, Imidacloprid, Indoxacarb, Milbemectin, Phosmet, Pyridaben, Spinosad, Spirodiclofen, Spirotetramat, Thiamethoxam, Tebufenpyrad, Triflumuron.

Das Verbot bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel tritt am Samstag, dem 5. April, um 00.00 Uhr für alle Obstbaulagen zwischen 500 und 750 Metern Meereshöhe in Kraft bleibt bis zum Widerruf aufrecht.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass blühende Bäume auch vor diesem Termin grundsätzlich nicht mit bienengefährlichen Mitteln behandelt werden dürfen.

mac

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap