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Entlastungen für Erstwohnungen und Betriebe: GIS-Entwurf vorgestellt

Rat der Gemeinden, Familienbeirat, Wirtschaftsprüfer, Sozialpartner: Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte eine breite Diskussion über den Gesetzentwurf zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS versprochen, heute (1. April) Abend stand die Aussprache mit den Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften auf dem Programm - und das Paket mit Entlastungen im Mittelpunkt.

Haben den GIS-Entwurf heute erläutert: LH Kompatscher, LR Schuler und Gemeindenpräsident Schatzer (3.,4. und 6. v.l.) (Foto: DiKom/chr)

Flankiert von Gemeinden-Landesrat Arnold Schuler und dem Präsidenten des Gemeindenverbands, Andreas Schatzer, hat Kompatscher den Vertretern der Sozialpartner die Neuregelung der Gemeindeimmobiliensteuer erläutert und zunächst betont, dass diese ein Novum sei: "Zum ersten Mal können wir die Immobiliensteuer autonom und damit unabhängig vom Staat regeln", so der Landeshauptmann, der zudem unterstrichen hat, dass die GIS keine zusätzliche Steuer sei, sondern die IMU und die von Rom auf den Weg gebrachte TASI ersetze. Deshalb wird Steuerzahlern und Steuerbeistandszentren geraten, die neue GIS abzuwarten und die erste IMU-Rate nicht zu zahlen.

Im Mittelpunkt der heutigen Erläuterungen stand indes das Paket mit Entlastungen, das der GIS-Entwurf mit sich bringt. "Diese Landesregierung hat bei Amtsantritt versprochen, Bürger und Unternehmen zu entlasten, und dieses Credo spiegelt sich auch in der Regelung der GIS wider", so Kompatscher. Zudem wolle man mit der neuen Regelung für Stabilität und Klarheit sorgen, für Steuergerechtigkeit und bürokratische Entlastung. Ins Detail gehend, betonte der Landeshauptmann, dass der Normsteuersatz von 0,76 Prozent des Katasterwerts - mit einem Spielraum von plus/minus 0,5 Prozentpunkten für die Gemeinden - laut Landesregierungs-Entwurf nur für Immobilien gelte, für die das Gesetz keine andere Regelung vorsehe.

Eine solche ist zuallererst für die Erstwohnungen vorgesehen, die mit 0,4 Prozent besteuert werden. Allerdings wird ein Steuerfreibetrag festgeschrieben, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A/2, sieben Räume, entspricht, also von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfällt. De facto bedeutet dies zweierlei, wie Kompatscher und Schuler erläutern. Erstens: Dank des Steuerfreibetrags sinkt die Steuerschuld für eine klassische Wohnung mit 110 Quadratmetern auf Null. Und zweitens: Auch für alle anderen Erstwohnungen, die größer sind als eine Standardwohnung, kann der Steuerfreibetrag von der Steuerschuld abgezogen werden. "Diese Freibeträge machen insgesamt rund 35 Millionen Euro aus", so Schuler.

Ausnahmen vom Normsteuersatz gelten zudem für gewerblich genutzte Immobilien, für die der Gesetzentwurf einen Steuersatz von höchstens 0,56 Prozent vorsieht, den die Gemeinden um bis zu 0,46 Prozentpunkte drücken können. Allerdings haben Landeshauptmann und Gemeinden-Landesrat heute betont, dass auch schon mit dem gesetzlich festgelegten Satz von 0,56 Prozent die Immobiliensteuerschuld der Unternehmen beträchtlich sinke. "Die Unternehmen sparen sich rund ein Viertel der Steuer, insgesamt also eine Summe von rund 20 Millionen Euro", so Kompatscher.

Genutzt hat die Landesregierung die Neuregelung der Immobiliensteuer nicht nur für finanzielle, sondern auch für bürokratische Entlastungen. "Für den Bürger soll diese Steuer nicht mehr ein Buch mit sieben Siegeln, sondern ganz einfach zu berechnen sein", so Landesrat Schuler. So sieht der Entwurf vor, dass auf Katasterauszügen künftig nicht nur mehr der Katasterertrag einer Immobilie angegeben wird, sondern automatisch auch ihr Katasterwert. "Aus diesem kann sich jeder seine Steuerschuld ausrechnen und damit auch sofort überprüfen, ob der von der Gemeinde zugesandte Vordruck stimmt", so Schuler.

Die in der heutigen Diskussion gesammelten Anregungen und Wünsche werden nun in Form eines Protokolls an die zuständige Gesetzgebungskommission im Landtag weitergeleitet, die bereits am Freitag tagt. Noch im April soll das Landesgesetz zur Regelung der GIS vom Landtag verabschiedet werden.

chr

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