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Pflegegeld richtig beantragen

LPA - "Die Pflegesicherung ist eine der größten Errungenschaften im Sozialwesen Südtirols", betont Soziallandesrätin Martha Stocker. Um das Pflegegeld kann in allen Gesundheits- und Sozialsprengeln und bei den Patronaten angesucht werden. Vereinzelt finden Bürger auf Anhieb nicht zur richtigen Stelle, wie letzthin wieder aus einem Medienbericht hervorging. Landesrätin Stocker legt großen Wert auf klare Information in Sachen Pflegegeld. „Wir haben alle Voraussetzungen geschaffen, um die Zuweisung des Pflegegeldes für die Empfänger so einfach als möglich zu gestalten“, unterstreicht Stocker.

Ein pflegender Mann beklagte kürzlich laut einem Medienbericht, er sei von einem Mitarbeiter im Krankenhaus unfreundlich behandelt worden und habe die Auskunft erhalten, dass ein Bankkonto  die Voraussetzung für den Antrag auf Pflegegeld sei. Dazu präzisiert das Ressort von Landesrätin Martha Stocker: „Für den Antrag auf Pflegegeld ist die Angabe eines Kontos nicht Voraussetzung.  Die Angabe eines Bank- oder Postkontos lautend auf den Pflegegeldempfänger ist sicher die einfachste Art der Auszahlung des Pflegegeldes. Sollte die Person nicht über ein Konto verfügen, kann das Pflegegeld auch als Bankscheck ausbezahlt werden, was aber wieder mit dem Inkasso bei der Bank schwierig wird und auf jeden Fall nur bis 1000 Euro möglich ist. Das Pflegegeld kann durch eine Inkassovollmacht auch an eine bevollmächtigte Person ausbezahlt werden. Dafür ist eine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Gemeindebeamten notwendig, der auf Anfrage auch nach Hause kommt."

Grundsätzlich sei der Antrag auf Pflegegeld von der pflegebedürftigen Person selbst oder von deren gesetzlichem Vertreter - Eltern, Vormund oder Sachwalter - zu unterzeichnen, heißt es aus dem Sozialressort. Wurde die Ernennung als Sachwalter oder Vormund beantragt, dann kann der Antrag auf Pflegegeld von diesem eingereicht werden. Anträge auf Pflegegeld werden über die Sozial- und Gesundheitssprengel oder über die Patronate wie KVW, Gewerkschaften, Bauernbund usw. eingereicht. Um die notwendige Zeit für die damit verbundenen Erledigungen zu bekommen, können Pflegende beim Sprengel den Hauspflegedienst beantragen, auch ohne Pflegegeld. Der Tarif für die Hauspflege wird laut Einkommen und Vermögen berechnet. Aufgrund des Antrages auf Pflegegeld erfolgt die Einstufung innerhalb von 30 Tagen, so dass die Antragsteller in angemessener Zeit Klarheit darüber haben, ob ihnen das Pflegegeld zusteht und in welcher Höhe.    

„Auch für den Fall, dass eine pflegebedürftige Person nicht mehr selbst zu einem Sprengel oder Patronat gehen kann, gibt es für das Ansuchen eine sehr zuvorkommende Zusammenarbeit sowohl mit den Gemeinden als auch mit den Banken. Es ist wichtig, sich an den richtigen Dienst zu wenden, dann wird den Menschen auf jeden Fall geholfen", unterstreicht Landesrätin Martha Stocker.

SAN

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