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Südtirol-Autonomie zwischen Rom und Brüssel: Tagung in Bozen

LPA - Welche Handlungsspielräume hat Südtirol im Spannungsfeld zwischen Rom und Brüssel? Wie kann es sie bestmöglich nutzen, wie sichern und ausbauen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer rechtswissenschaftlichen Tagung, zu der die Landesabteilung Europa gemeinsam mit den Universitäten von Innsbruck und Bozen und der Europäischen Akademie heute (11. April) ins Bozner Palais Widmann geladen hat.

Landeshauptmann Kompatscher bei der Tagungseröffnung mit Vizerektor Psenner und dem Rechtsprofessor Walter Obwexer von der Uni Innbruck - Foto: LPA/Thomas Ohnewein

Die Frage, wie die EU-Mitgliedschaft Italiens sich auf Südtirols Autonomie auswirkt, erfordert von der Rechtswissenschaft immer neue Antworten. So setzen sich derzeit im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojektes Wissenschaftler der Universitäten von Innsbruck und Bozen, der Europäischen Akademie Eurac und Führungskräfte der Landesverwaltung mit der Frage auseinander, wie europäische Vorgaben die Landeskompetenzen in Gesetzgebung und Verwaltung beeinflussen. Dabei werden zehn ausgewählte Bereiche unter die Lupe genommen.

Im Rahmen der Tagung "Die Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft auf die Autonomie des Landes Südtirol am Beispiel ausgewählter Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen" wurde heute im Bozner Palais Widmann Halbzeitbilanz des Forschungsprojektes gezogen.

"Wir blicken immer nach Rom, wenn es um Autonomiefragen und Gesetzgebung geht. Wir blicken möglicherweise allzu selten nach Brüssel und Straßburg", bemerkte Landeshauptmann Arno Kompatscher zum Auftakt der heutigen Tagung. Es gelte, über die klassischen Grenzen, die der Staat auferlege, hinauszudenken. Europa schaffe neues Recht, und Südtirol stelle sich darauf ein. Der Entwurf eines neuen Landesvergabegesetzes, der auf die neue EU-Vergaberichtlinie aufbaue, werde zunächst den europäischen Gremien vorgestellt. Das sei ein Verfahrensnovum, so Landeshauptmann Kompatscher. 

Einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Südtiroler Autonomie gaben bei der heutigen Tagung der Europa- und Völkerrechtsexperte Walter Obwexer von der Uni Innsbruck und der Verfassungs- und Minderheitenrechtsfachmann Francesco Palermo von der Eurac. Obwexer verwies darauf, dass das Unionsrecht bereits 60 Prozent der mitgliedsstaatlichen Kompetenzen determiniere, im Bereich der Wirtschaft sogar 80 Prozent. Für Südtirol sei es wichtig, Handlungsspielräume auszuloten und zu nutzen. Über die verfassungsrechtlichen Grundlagen der innerstaatlichen Kompetenzverteilung referierte Francesco Palermo. Er übte Kritik an der übermäßigen Komplexität der "Kataloge der Kompetenzen", die im Zuge der Verfassungsreform zu vereinfachen seien, und betonte, dass die Autonomie nicht mehr nur den Minderheitenschutz gewährleiste, sondern ans Territorium gebunden sei. In der Folge wurden erste Forschungsergebnisse für die Fachbereiche öffentliche Dienste, Raumordnung und Landschafts- und Umweltschutz vorgestellt.

Vor den Hintergrund der Europawahl und der italienischen Verfassungsreform hatte in seinen Grußworten der Vizerektor der Uni Innsbruck, der aus Bozen stammende Roland Psenner, das gemeinsame Forschungsprojekt gestellt. Es verknüpfe Wissenschaft und Praxis, Gesetzgebung und Verwaltung und werde auch für andere regionale Politikräume von Bedeutung sein. Für die Eurac verwies Präsident Werner Stuflesser auf die Komplexität des Mehrebenensystems. Es sei wichtig im Konzert mitzuspielen, ebenso wichtig sei es aber, die Einsätze und Rollen zu kennen. Dass Autonomie nicht Eigenbrötelei gleichzusetzen sei, das unterstrich hingegen der Rektor der Uni Bozen, Walter Lorenz, der den Bedarf nach Zusammenarbeit für die Autonomie in den Fokus stellte. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dozentin Esther Happacher von der Universität Innsbruck.

jw

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