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Bauten: Reformen mit Bauwirtschaft und Berufsvertretern beraten

Die großen Reformen im Baubereich, die die Landesregierung auf der Agenda hat, wurden bei einem Treffen der mit Bauten befassten Mitglieder der Landesregierung mit den Vertretern von Architekten, Ingenieuren, Verbänden und Bauunternehmen diskutiert. Vorgenommen hat sich die Landesregierung gleich drei umfassende Neuregelungen: jene der Raumordnung, der Wohnbauförderung und der Vergabe.

Haben über Bauleitbild und Reformen beraten: LH Kompatscher, die LR Theiner, Mussner und Tommasini mit den Vertretern der Bauwirtschaft (Foto: LPA/mb)

Die Vertreter der Bauwirtschaft in all ihren Ausformungen haben ein "Leitbild Bau" ausgearbeitet, das ihre Wünsche und Zukunftsvorstellungen bündelt. Dieses Leitbild wurde Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Landesräten Christian Tommasini, Richard Theiner und Florian Mussner vorgestellt, wobei die drei großen Reformvorhaben der Landesregierung im Mittelpunkt der Beratungen standen.

Die erste Reform betrifft die Neufassung des Vergabegesetzes, für die Landeshauptmann Kompatscher unterstrich: "Unser Vergabegesetz ist ein europaweites Novum, weil wir die ersten sind, die die neue EU-Richtlinie umsetzen." Diese ermögliche es, Kriterien wie den Lebenszyklus eines Produkts oder auch eine Null-Kilometer-Richtlinie bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen. "Diese Parameter sollte unseren Betrieben zugute kommen", so Kompatscher. Der Gesetzentwurf werde jedenfalls mit der EU abgesprochen, nachdem Brüssel großes Interesse an dieser Premiere gezeigt habe.

Reform Nummer zwei betrifft die Wohnbauförderung, die in den Zuständigkeitsbereich von Landesrat Christian Tommasini fällt: "Diese Reform ist notwendig, weil sich die Gesellschaft gewandelt hat: hin zu mehr Flexibilität, zu immer mehr älteren Menschen und Singlehaushalten", so Tommasini. Mit der Einführung des Bausparens, ergänzte Kompatscher, werde zudem eine neue Säule der Wohnbauförderung eingeführt, die das gesamte System beeinflussen werde.

Landesrat Theiner erklärte schließlich den geplanten Iter der Raumordnungsreform, die nicht darin bestehen soll, dass Teile des Gesetzes umgeschrieben werden. "Wir planen ein gänzlich neues Gesetz und werden im Vorfeld Vorschläge zu Ziele und Schwerpunkten auch von den Fach- und Berufsverbänden einholen", so Theiner, der zudem betont: "Es wird in jedem Fall darum gehen, das raumplanerische Element in den Vordergrund zu rücken, und nicht darum, Einzelfälle zu regeln."

chr

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