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Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger - Ansturm hielt sich am ersten Tag in Grenzen
LPA - Heute war der erste Termin für die Abgabe der Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger. "Der befürchtete Ansturm hielt sich einigermaßen in Grenzen", heißt es in einer Aussendung der Landesabteilung für Arbeit. Insgesamt wurden heute rund 1.000 Anträge von den Arbeitsämtern entgegen genommen, der Großteil davon in Bozen und Meran.
Eingereicht werden können nach dem nun vorliegenden amtlichen Eintrag im Gesetzesanzeiger Anträge für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern (Slowenien, Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien und Slowakei) sowie aus Ländern, mit denen Italien ein Vorzugsabkommen hat (Serbien, Kroatien, Montenegro, Bulgarien, Rumänien, Albanien, Tunesien, Marokko, Ägypten, Nigeria, Moldawien und Sri Lanka). "Für Arbeitnehmer aus anderen Ländern kann nur dann eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden, wenn die betreffenden Arbeitnehmer sowohl im Jahr 2001 als auch 2002 bereits eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen hatten", betont der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, in der Aussendung.Was die Arbeitsgenehmigungen für befristete und unbefristete Zeit betrifft, sind noch rund 400 Anträge möglich. Hierfür können aber nur Arbeitskräfte aus Albanien, Tunesien, Marokko, Ägypten, Nigeria, Moldawien und Sri Lanka angefordert werden. Diese Anträge müssen zudem innerhalb 31. März bei den Arbeitsämtern eingehen. Für andere Länder hat Rom weder für saisonale Arbeitsverhältnisse noch für Arbeitsverhältnisse auf befristete oder unbestimmte Zeit Kontingente bereitgestellt. Deshalb können dafür auch keine Gesuche entgegen genommen werden, teilt die Landesabteilung für Arbeit mit.
bch
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