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Landesverwaltung: Führungsstruktur neu geordnet

LPA - „Sollen politische Vorgaben effizient umgesetzt werden, ist ein Funktionieren der Verwaltung eine Grundvoraussetzung." Diesen Grundsatz haben die Regierungsparteien im Koalitionsabkommen für die laufende Legislaturperiode festgeschrieben. Eine wichtige Voraussetzung dafür, hat die Landesregierung auf ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag (13. Mai) getroffen. „Wir haben die Führungsstruktur der Landesverwaltung an die den einzelnen Ressorts zugewiesenen Aufgabenbereiche angepasst", erklärt die Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg, „auf der Grundlage dieser Neuordnung können wir nun unsere politischen Ziele angehen."

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in seiner Landesregierung die Karten neu gemischt: Auf der Grundlage der im Koalitionsabkommen vorgegeben Ziele wurden Aufgabenbereiche gebündelt und den einzelnen Regierungsmitgliedern zugewiesen. Nun decken sich diese Zuständigkeitsbereiche in manchen Fällen nicht mit der bisherigen Verwaltungsstruktur. „Es gibt eine Reihe von Ämtern und Diensten, die neu geordnet werden", erklärt die für Verwaltung zuständige Landesrätin Deeg, „auch Zuständigkeitsbereiche mussten neu definiert werden."

Zu diesem Zweck hat die Landesregierung nun in einem ersten Schritt die Führungsstruktur der Verwaltung angepasst. Eine wichtige Neuerung ist die Trennung von Generalsekretariat und Generaldirektion. Das Generalsekretariat ist dem Landeshauptmann unterstellt und umfasst - wie bisher - die Abteilungen Präsidium und Europa, die Anwaltschaft, das Amt für institutionelle Angelegenheiten, die Prüfbehörde für EU-Förderungen und die Prüfstelle sowie die Vergabeagentur. Neu hinzu kommt ein Amt für Gesetzgebung, das die europäische und gesamtsstaatliche Gesetzgebung aus rechtlicher und finanzrechtlicher Perspektive überwacht und analysiert und finanz- und steuerrechtliche Bestimmungen auf Landesebene erarbeitet. Im Gegenzug wurde das Amt für Finanzordnung abgeschafft. Änderungen gibt es auch in der zentralen Abteilung Präsidium, die künftig nicht mehr für Heimatferne und Grenzpendler zuständig sein wird. Beide Bereiche gehen an die Abteilung Arbeit über. Dafür übernimmt sie die Kompetenzen für den europäischen „Ausschuss der Regionen" und darf sich künftig Abteilung Präsidium und Außenbeziehungen nennen.

„Die zu errichtende Generaldirektion ist hingegen in meinem Ressort für Familie und Verwaltung angesiedelt", erklärt Landesrätin Deeg. Sie umfasst die Abteilung Personal, das Organisationsamt, das Ökonomat, das ASTAT und den zu schaffenden Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben. „Die Spitzenposition in dieser Generaldirektion wollen wir über ein Auswahlverfahren besetzen", so die Landesrätin. Sie verweist darauf, dass von dieser Stelle aus die geplante Neuaufstellung der Landesverwaltung konzipiert und in die Wege geleitet werden soll.

Parallel dazu will die neue Landesregierung die Verwaltung für die Bürger zugänglicher und transparenter machen. Dazu sollen die modernen Kommunikationstechnologien besser genutzt werden. In der neuen Führungsstruktur spiegelt sich diese Maßnahme in dem Amt für Infrastrukturen der Telekommunikation, dem ehemaligen Amt für Infrastrukturen und Umweltanlagen, das vorrangig das landesweite Glasfasernetz verwirklichen soll, Hotspots einrichtet und für Wireless-Abdeckungen mit Satellitentechnik sorgt. Angesiedelt ist es im Ressort Wirtschaft, Finanzen und Innovation, das der Landeshauptmann verwaltet.

Rechtlich verankert wurde auch die Zuordnung der Koordinierungsstelle für Integration, die künftig Teil des Ressorts Bildungsförderung, Deutsche Kultur und Integration ist. Um die Gesundheitsförderung wurden die Zuständigkeiten des Amtes für Sport ausgebaut, das in Zukunft zum Ressort Gesundheitswesen, Sport, Sozialwesen und Arbeit gehört. Schließlich wurden die Zuständigkeiten für den Bereich Familie, die bisher auf drei Abteilungen aufgeteilt waren im Ressort Verwaltung und Familie gebündelt (siehe gesonderte Mitteilung).

Der von der Landesregierung gefasste Beschluss muss nun im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor er rechtswirksam wird. Verwaltungslandesrätin Deeg spricht von einer „vorübergehende Anpassung, die es uns ermöglicht, die Ärmel hochzukrempeln und die notwendigen und vereinbarten Verwaltungsreformen umzusetzen".

jw

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